Zumeldung „Sonderregeln für die Regierungsspitze“

27.07.2026
Zumeldung Stuttgart, den 27.07.2026 „Die Verbeamtung des neuen Amtschefs im Kultusministerium, Manuel Geiger, erweckt den Eindruck, dass für politisch ausgewählte Spitzenkräfte andere Regeln gelten als für normale Bewerber, Lehrkräfte und […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Zumeldung

Stuttgart, den 27.07.2026

„Die Verbeamtung des neuen Amtschefs im Kultusministerium, Manuel Geiger, erweckt den Eindruck, dass für politisch ausgewählte Spitzenkräfte andere Regeln gelten als für normale Bewerber, Lehrkräfte und Beschäftigte des Landes.“ Mit diesen Worten kommentiert der bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Hans-Peter Hörner MdL die jetzt bekannt gewordene Personalie.

„Kultusminister Andreas Jung muss deshalb unverzüglich offenlegen, auf welcher Grundlage die Ausnahme von der regulären Altersgrenze gewährt wurde, wie das Auswahlverfahren ablief und weshalb eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis angeblich nicht ausgereicht hätte. Geiger ist 54 Jahre alt: obwohl die reguläre Höchstaltersgrenze für eine Verbeamtung bei 42 Jahren liegt, wurde für ihn eine Ausnahme ermöglicht. Gleichzeitig geht es um einen herausgehobenen Spitzenposten der Besoldungsgruppe B9 mit einem monatlichen Grundgehalt von rund 13.700 Euro. Dass das Ministerium die konkrete Begründung für diese Sonderbehandlung unter Hinweis auf den Personaldatenschutz verweigert, ist politisch nicht akzeptabel. Und wenn Minister Jung die Berufung unter anderem mit seinem persönlichen Vertrauen in Geiger begründet, verschärft genau diese Argumentation das Problem: Ein Ministerialdirektor ist kein privater Vertrauensmitarbeiter des Ministers, sondern Amtschef einer obersten Landesbehörde. Auch die Behauptung, der Staat müsse qualifizierten Bewerbern aus der Wirtschaft attraktive Angebote machen können, ist grundsätzlich richtig. Sie rechtfertigt aber keine Verbeamtung um jeden Preis. Das Land hätte Geiger auch als Angestellten beschäftigen können. Einen entsprechenden Fall hat es an derselben Stelle bereits gegeben. Der Vorgang beschädigt das Vertrauen in die Gleichbehandlung durch den Staat. Daher fordern wir, dass die Landesregierung sämtliche Karten auf den Tisch legt.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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