Verfassungsklage gegen Änderung des Abgeordnetengesetzes

26.04.2017
Fraktionsvorsitzender Dr. Jörg Meuthen erklärt: „Die Haltung der AfD-Fraktion zur Neuregelung des Abgeordnetengesetzes ist hinlänglich bekannt. Wir haben im Landtag gegen alle drei Teile der Gesetzesänderung gestimmt. Die AfD-Fraktion hat […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Fraktionsvorsitzender Dr. Jörg Meuthen erklärt: „Die Haltung der AfD-Fraktion zur Neuregelung des Abgeordnetengesetzes ist hinlänglich bekannt. Wir haben im Landtag gegen alle drei Teile der Gesetzesänderung gestimmt. Die AfD-Fraktion hat beschlossen, zunächst die Ergebnisse der einzuberufenden Expertenkommission abzuwarten. Erst dann werden wir prüfen, ob der Rechtsweg beschritten werden soll. Dieser Beschluss schränkt aber nicht die freie Mandatsausübung des einzelnen Abgeordneten ein.“ Die im vergangenen Februar von CDU, Grünen und SPD eingebrachte Änderung des Abgeordnetengesetzes ist maßgeblich am erfolgreichen parlamentarischen Widerstand der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg gescheitert. Hier zeigt sich in aller Deutlichkeit wie die echte Oppositionsarbeit der AfD die Selbstbereicherungspolitik der etablierten Parteien verhindert hat.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Weitere Pressemitteilungen:

Zumeldung „Warum die Baden-Württemberger zufriedener mit der Demokratie sind als andere“
Zumeldung „Was können wir noch tun gegen rechts“

PressemitteilungStuttgart, 14.09.2026 „Wer als Wissenschaftlerin Rechtsextremismus erforscht und zugleich öffentlich unter der Parole ‚Gemeinsam gegen Rechts‘ als Aktivistin auftritt, wirft zwangsläufig Fragen nach wissenschaftlicher Distanz und Ergebnisoffenheit...

Weiterlesen
Startseite 9 Pressemitteilung 9 Verfassungsklage gegen Änderung des Abgeordnetengesetzes