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Regulierung statt Prohibition: AfD-Landtagsfraktion fordert neuen Glücksspielstaatsvertrag für Baden-Württemberg

18.07.2017 | Pressemitteilung

Scharfe Kritik am geltenden Glücksspielstaatsvertrag übte Daniel Rottmann, Mitglied der AfD-Landtagsfraktion, anlässlich einer Aussprache im Landtag. „Zwingend notwendig ist eine komplette Neustrukturierung des Glücksspielmarktes in Baden-Württemberg nach schleswig-holsteinischem Vorbild. Das verfassungswidrige Glücksspielkollegium der Bundesländer, an dem auch Baden-Württemberg beteiligt ist, muss durch eine juristisch abgesicherte Instanz ersetzt werden!“

Dies sei, so Rottmann, einzig und allein durch einen neuen Glücksspielstaatsvertrag möglich, der dem Motto „Regulierung statt Prohibition“ folgen müsse. Ungeachtet der Öffnung des Glücksspielmarktes für Online-Angebote sei dem Verbraucherschutz jedoch höchste Priorität einzuräumen, unterstrich der AfD-Abgeordnete. Rottmann fordert gesetzliche Regelungen zum gesicherten Altersnachweis, zur Einführung einer plattformübergreifenden Einzahlungshöchstgrenze sowie zu automatischen Warnhinweisen bei zu hohen Verlusten.

2008 in Kraft getreten, hatte sich der ursprüngliche Glücksspielstaatsvertrag unter anderem zum Ziel gesetzt, durch eine Begrenzung des Glücksspielangebotes die ausufernde Spiel- und Wettsucht zu minimieren sowie illegales Glücksspiel mit der daraus resultierenden Begleitkriminalität wirkungsvoll zu bekämpfen – dies jedoch mit geringem Erfolg. Da der Europäische Gerichtshof zwei Jahre später das staatliche Glücksspielmonopol als rechtswidrig zurückwies, wurde eine leichte Öffnung des Marktes veranlasst, wobei das Glücksspiel über das Internet weiterhin verboten blieb – allerdings mit Ausnahme des Bundeslandes Schleswig-Holstein, das den Vertrag nicht unterzeichnete, während zeitgleich das für die Erteilung der zu vergebenden Lizenzen zuständige Bundesland Hessen im Rahmen der vorgegebenen Frist keine Entscheidung treffen konnte.

Nachdem sowohl das in Hessen eingerichtete Glücksspielkollegium durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als verfassungswidrig als auch das Schutzkonzept des Glücksspieländerungsstaatsvertrags durch den Europäischen Gerichtshof als nicht europarechtskonform eingestuft worden waren, folgten weitere Änderungen, die bis heute als „nicht zu gebrauchender Pfusch“ gewertet werden müssen, so Rottmann. „Am Beispiel von Schleswig-Holstein lässt sich erkennen, dass es auch anders geht. Schleswig-Holstein unterzeichnete bereits den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht, sondern öffnete vorsichtig den Markt für private Anbieter und Online-Kasinos – aber das immer unter den Vorgaben des Verbraucherschutzes und im Einklang mit europäischem Recht. Und wie eine Studie des Deutschen Sportwettenverbandes ergab, wurde dadurch nicht nur Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, sondern der Schwarzmarkt erfolgreich zurückgedrängt!“

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