Ein wichtiges Anliegen der AfD ist die Förderung und der Erhalt der Kultur. Dies gilt insbesondere auch für die klassische Musik. „Daher sehen wir den Musikunterrichtes an allgemeinbildenden Schulen und den Unterricht fortgeschrittener Schüler bei privaten Lehrkräften als essentiell wichtig an“, erklärt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dr. Rainer Balzer. Wir treten für eine Gleichstellung der privaten Musiklehrer mit den Musikschulen ein. Grundsätzlich ist der Musikunterricht an Ganztagsschulen durch Laien oder Ehrenamtliche als absolute Ausnahme anzusehen.
Jahreseinkommen ist von 18 000 Euro auf weniger als 14 000 Euro gesunken
„Die berufliche Situation der Privatmusiklehrer ist durch die Ganztagsschule in hohem Maße bedroht“, beklagt Balzer. Qualitätvoller privater Musikunterricht, seit langem in unserer Gesellschaft verankert, werde durch die Ganztagsschule zerstört. Hinzu kommt, dass auch die privaten Musiklehrer leiden. Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen ist in Baden-Württemberg von rund 18 000 Euro im Jahr 2008 auf weniger als 14 000 Euro im Jahr 2012 gefallen. Die AfD hat bereits mit der großen Anfrage Drucksache 16/1851 auf die Situation der privaten Musiklehrer und Musikschullehrer reagiert. Nun hat auch der Tonkünstlerverband eine Petition eingereicht. Diese fordert eine Gleichbehandlung aller zertifizierten Bildungsanbieter bei Kooperationen mit Ganztagsschulen. „Da Einzelpersonen bisher von diesen Kooperationen ausgeschlossen werden oder nur ehrenamtlich bis zu einem Betrag von 2 400 Euro im Jahr tätig sein dürfen, konnten Privatmusikerzieher hier kaum tätig werden“, erläutert Balzer.
Ganztagesschülern muss ermöglicht werden, privaten Musikunterricht zu nehmen
„Studierte Lehrkräfte müssen die Möglichkeit haben, von ihrem Verdienst zu leben“, fordert Balzer. Der Gruppenunterricht an den Schulen sei eine Möglichkeit, Schüler für Einzelunterricht zu interessieren. Aus diesem Grunde fordert der Verband, das Werbeverbot privater Anbieter an Schulen aufzuheben, denn hier besteht ein Wettbewerbsvorteil der staatlichen Musikschulen gegenüber Privatmusikerzieher. „zudem müsse es für Ganztagsschüler, die Möglichkeit geben, nachmittags das Schulgelände zu verlassen, um zum Unterricht zu gehen.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse von Musiklehrern
„Das Kultusministerium hat sich gegen diese Petition ausgesprochen“, bedauert Balzer. Das Argument des Ministeriums, der Tonkünstlerverband e.V. hielte im Gegensatz zu den Musikschulen selbst keine musikpädagogische Angebote vor, ist sachlich falsch, denn die Mitglieder des Tonkünstlerverbandes haben dieselbe Qualifikation und leisten dieselbe Arbeit wie die Musikschullehrer. Oft sind es dieselben Personen, die mit Honorarverträgen sowohl an Musikschulen als auch privat unterrichten. „Hier haben wir es mit Menschen zu tun, die trotz abgeschlossenem Studium oft in prekären Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt sind. Angesichts dieser Bedingungen von einer ‚Gehaltsaufbesserung Einzelner‘ zu sprechen, wie es das Kultusministerium in seiner Stellungnahme tut, zeugt von einer mangelnden Sensibilität diesem Personenkreis gegenüber“, kritisiert Balzer.