Verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Äußerung der Kanzlerin

Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerte auf der Landesvertreterversammlung am 25.2.2017 in Stralsund: „Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt.“ Fassungslos kommentiert AfD-Abgeordnete Dr. Christina Baum diese Aussage: „Das ist ein unerhörter Satz aus dem Mund einer deutschen Kanzlerin. Diese verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Äußerung ist nur die jüngste Entgleisung Merkels in einer Reihe von Gesetzesbrüchen während ihrer aktuellen Amtsperiode.“

Wahlrecht soll nicht länger den Staatsangehörigen vorbehalten bleiben

Nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bilden ausschließlich die deutschen Staatsangehörigen und die ihnen nach Art. 116 Abs. 1 GG gleichgestellten Personen das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland; ihm gehören Ausländer grundsätzlich nicht an. Merkels Vorstoß ist ein kalkulierter Angriff auf die bundesstaatliche Homogenitätsklausel (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG), welche die Übereinstimmung der Demokratiekonzeption, des Volksbegriffes und der Wahlrechtsgrundsätze gewährleistet. In der Konsequenz soll das Wahlrecht nicht länger den Staatsangehörigen vorbehalten bleiben.

SPD will Ausländern selbst ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Wahlrecht zugestehen

Das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG Träger und Subjekt der Staatsgewalt. Anders als die in Deutschland lebenden Ausländer ist die Allgemeinheit der Wahlberechtigten als politische Schicksalsgemeinschaft mit dem Staatsvolk identisch, weil sie ihrer Solidarhaftung nicht entkommen kann. „Staatsministerin Özoguz von der SPD geht aktuell noch einen Schritt weiter und möchte Ausländern selbst ohne deutsche Staatsangehörigkeit das Wahlrecht zugestehen“, empört sich Christina Baum.