AfD-Antrag offenbart Missbrauch des Asylrechts

„Nachdem schon oft Medienberichte über in ihrer Heimat urlaubende Asylbewerber zu hören waren, wollten wir als AfD-Fraktion am 19. Juli 2017 von der baden-württembergischen Landesregierung wissen, warum die Anerkennung als Asylberechtigte für diese ‚Flüchtlinge‘ nicht sofort erlischt, wenn sie freiwillig und mitunter mehrfach die ‚Verfolgerländer‘ aufsuchen“, erläutert der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron. „Die Antwort aus dem Innenministerium offenbart einen immensen Missbrauch des Gastrechts.

Europäische Richtlinien verhindern Aberkennung des Flüchtlingsstatus

So ist dem Antwortschreiben des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zweifelsfrei zu entnehmen, dass nicht in erster Linie die Genfer Flüchtlingskonvention, sondern EU-Richtlinien eine Aberkennung des Schutzstatus verhindern. Die EU-Asylverfahrens- und EU-Qualifikations-Richtlinie ermöglichen die Aberkennung nämlich nur bei einer dauerhaften Wohnsitznahme.

EU als nützlicher Depp der fahrlässigen Politik Angela Merkels

Hierzu Anton Baron: „Die EU macht sich hier wieder einmal zum nützlichen Deppen der fahrlässigen Politik Angela Merkels. Bereits ein kurzer freiwilliger Aufenthalt eines Asylbewerbers in seinem Herkunftsland führt das Asylrecht ad absurdum. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies zur Erholung, für Familienbesuche oder aus Geschäftsinteressen erfolgt. In jedem dieser Fälle ist davon auszugehen, dass die Person dort sicher ist und kein Grund für Asyl hierzulande besteht.“

Geschönte Fallzahlen und hohe Dunkelziffer

Ebenfalls wurden konkrete Fallzahlen abgefragt. Dabei kam heraus, dass keinerlei Statistiken geführt werden. Alleine die zufällig bekannt gewordenen Fälle ergeben etwa 200 Rückreisen in das sogenannte Verfolgerland seit 2014, wobei das Ministerium selber von einer Dunkelziffer schreibt. Nichtsdestotrotz lehnt das Innenministerium eine Überprüfung deutscher „Passersatzpapiere auf Grenzstempel des Herkunftslandes“ als „unverhältnismäßig“ ab. Dies sei „primär Aufgabe der Bundespolizei im Rahmen von Grenzkontrollen“.

Frage der Schutzbedürftigkeit stellt sich zu recht

Gleichzeitig erkennt das Innenministerium an, es würde „sich zu recht die Frage nach der Schutzbedürftigkeit“ stellen. Daher sei man auf das Bundesinnenministerium mit einem Änderungsvorschlag zugegangen. Dennoch wird der AfD-Vorschlag eines Änderungsantrags im Bundesrat abgelehnt. „Innenminister Strobl tut wieder einmal das, was er am besten kann: Reden, statt zu handeln. Womöglich würde man sich mit einer Verschärfung bei dem grünen Koalitionspartner und der Kanzlerin unbeliebt machen. Das Geld der Steuerzahler ist jedoch zu wichtig, um für Scheinflüchtlinge verwendet zu werden, deren Wiedereinreise unterbunden werden muss. Außerdem sind angesichts der fahrlässigen Asylpolitik der Bundesregierung unbedingt strikte Kontrollen unserer Landesbehörden erforderlich“, unterstreicht Anton Baron.