Dass die grün-schwarze Landesregierung nicht einmal ansatzweise gewillt ist, Licht in die „Amigo-Affäre“ auf der Ostalb zu bringen, und stattdessen alles tut, die sich immer deutlicher aufzeigende „Vetterleswirtschaft“ unter den Teppich zu kehren, wurde einmal mehr bei der elften Sitzung des Landtags-Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am vergangenen Donnerstag deutlich. In der öffentlichen Sitzung wollte der AfD-Abgeordnete Udo Stein als Ausschussmitglied von Umweltminister Franz Untersteller (Bündnis 90/Die Grünen) wissen, wann für ihn ein kommunaler Amtsträger – in diesem Fall der Landrat des Ostalbkreises – bei der Durchführung befangen ist und was er zu tun gedenke, um dies zukünftig zu verhindern. Wie schon bei der Großen Anfrage, die die AfD-Landtagsfraktion unter der Leitung von Udo Stein im Interesse der durch massive Lärmemissionen durch die Windkraftanlagen beeinträchtigten Bürger am 5. Mai 2017 der Landesregierung zu diesem Themenkomplex stellte, konnten die offenen Fragen zur Verflechtung des Landrats des Ostalbkreises und der antragstellenden Unternehmen nicht geklärt werden.

Zweifel an der gebotenen Objektivität, Neutralität und Unparteilichkeit des Landratsamtes

Hintergrund der Anfrage sind weitreichende Zweifel an der gebotenen der Objektivität, Neutralität und Unparteilichkeit des Landratsamtes bei der Bearbeitung und Genehmigung diverser Windkraft-Bauanträge, die von Windkraft-Vorhabensträgern wie der EnBW AG oder von Tochtergesellschaften, die zum EnBW-Konzernkreis gehören, gestellt wurden und über die das Landratsamt in letzter Konsequenz zu entscheiden hatte. Dabei sei unklar geblieben, so Udo Stein, ob diese Prüfungen durch die behördlichen Entscheidungsträger ergebnisoffenen durchgeführt worden sind und inwiefern dienstliche, berufliche oder gar private Aspekte oder Eigeninteressen der handelnden Personen unter Umständen zu einem Ergebnis zu Gunsten der Antragsteller geführt haben, das unter diesen Voraussetzungen nicht hätte getroffen werden dürfen. Von der AfD wird darüber hinaus die enge Verflechtung und der sich daraus entwickelnde Interessenkonflikt der handelnden Personen auf Kreisebene mit den Antragstellern kritisiert. So vertritt der Landrat in seiner Eigenschaft als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender einer zum EnBW-Konzernkreis gehörenden, im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Ostalb operativ tätigen und dort geschäftliche Interessen verfolgenden EnBW-Tochtergesellschaft – und zwar der EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG – die Interessen der EnBW-Schwestergesellschaft EnBW Windkraftprojekte GmbH, die bekanntlich die Windindustriezone „Rosenberg-Süd“ errichten will. Auf der anderen Seite fungiert er hingegen als Chef der Behörde, die über die emissionsschutzrechtlichen Genehmigungen ebendieser Windkraft-Bauanträge entscheidet.

Interessenkonflikt führt zu nicht ergebnisoffenen Genehmigungsverfahren

„Dieser Interessenkonflikt führt automatisch dazu, dass er faktisch gar nicht anders entscheiden konnte, als die Anträge zu bewilligen, weil er gemäß aktienrechtlicher Vorschriften die Interessen der von ihm repräsentierten Unternehmen – das heißt deren Interessen an einem maximalen wirtschaftlichen Erfolg und an einer Steigerung des EnBW-Konzernergebnisses – zu verfolgen hat“, so Udo Stein. Zudem stehe zu befürchten, ist sich der AfD-Landtagsabgeordnete sicher, dass der Landrat des Ostalbkreises aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen zum Vorhabensträger beziehungsweise Antragsteller der Windkraftanlagen ebenfalls befangen war, nachdem bekannt geworden war, dass die Windkraft-Bauanträge von der in Ellwangen/Jagst (Ostalb) residierenden Windkraft-Firmengruppe Franz Uhl eingereicht wurden, bei denen sein Sohn in leitender Funktion tätig ist.