Stuttgart. Bereits Ende Oktober 2016 – also vor fast einem Jahr – haben die Bürger Bad Herrenalbs mittels Bürgerentscheid basisdemokratisch und mehrheitlich für den Wechsel zum Landkreis Karlsruhe gestimmt. Wie eine Anfrage der AfD-Fraktion an die Landesregierung ergab, lagen die von ihr angeforderten Stellungnahmen der drei beteiligten Kommunen bereits am 20. März 2017 alle vor. Danach sah die Gemeinde Bad Herrenalb „Gründe des öffentlichen Wohls“ für gegeben und befürwortete den Wechsel. Der Kreis Calw bestreitet dies und lehnt ab, während der Kreis Karlsruhe sich nicht abschließend entscheiden wollte.
Die Landesregierung sollte ehrlicher Makler sein, spielt aber auf Zeit – und düpiert den Landtag
Anstatt den Sachverhalt nun unverzüglich zu bewerten und dem Landtag zu berichten – wie dies die Regierung dem Landtag versprochen hatte – setzte die Landesregierung völlig überraschend und ohne dass sie dies der Öffentlichkeit mitgeteilt hätte ganze sechs Wochen später eine zweite Anhörungsrunde an. Auf Befragen begründet die Regierung dies gegenüber dem AfD-Landtagsabgeordneten Dr. Rainer Balzer mit „guter Tradition und gängiger Praxis“, ganz so, als gäbe es Anträge von Gemeinden auf „Umkreisung“ am laufenden Band. Diese zweite Runde endete am 19. Juni dieses Jahres und – wie kaum anders zu erwarten – ohne jede weitere Stellungnahme der beteiligten Kommunen.
AfD bringt Verzögerungstaktik der Landesregierung ans Licht
Die Landesregierung wird – so die Auskunft gegenüber der AfD – „nun“ die anderen Ministerien um Stellungnahme bitten, also erneut fast einen Monat nach Ende der zweiten Anhörung. „Und die Öffentlichkeit erfährt immer noch nichts über den Stand der Dinge“, bemängelt Dr. Rainer Balzer. „Für uns steht fest, dass die Landesregierung nicht ehrlicher Makler in dieser Angelegenheit ist, sondern – wie schon im Fall Reutlingens – befangen und parteiisch. Denn sie lässt auch die Stadt Reutlingen, die zur Großen Kreisstadt ernannt werden möchte, schmoren und bereits seit etwa einem Jahr auf eine Entscheidung warten, die die Landesregierung einfach deswegen nicht treffen will, weil sie offenbar befürchtet, die Bürger könnten auf den Geschmack kommen und andernorts auch Gebietsveränderungen anstreben. Diese unzulässigen Bedenken scheint die Regierung auch im Fall von Bad Herrenalb zu hegen.“
Die Landesregierung mißachtet den Geist plebiszitärer Entscheidungen
Auf Befragen der AfD-Fraktion mag die Landesregierung keinen Unterschied zwischen dem Ergebnis einer Bürgerbefragung und einem Gemeinderatsbeschluss zu einer Gebietsveränderung sehen, da nach dem Gesetz insoweit schließlich „kein qualitativer Unterschied zwischen einem Gemeinderatsbeschluss und einem Bürgerentscheid besteht“. Diese Auffassung – ausgerechnet geäußert von einer Regierung unter Führung der Grünen, die Basisdemokratie über den grünen Klee lobt – ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger. „Sie dürfen wohl alle vier Jahre Stimmvieh für die Grüne Partei spielen, aber bloß nicht auf dumme Gedanken kommen, etwas besser wissen zu wollen als die Regierung?“, fragt AfD-Landtagsabgeordneter Klaus Dürr. „Egal wie man sich zum Wunsch Bad Herrenalbs auch selbst stellt: Die AfD betrachtet dieses Wegducken vor einer Entscheidung als Feigheit vor dem Souverän. Eine Regierung ist dazu da, zu handeln, erst recht, wenn die Bürger von ihrem Recht auf Bürgerentscheid Gebrauch machen – auch wenn das Ergebnis den Herrschenden nicht gefallen sollte!“



