Angesichts der spärlichen Nachrichtenlage und der Unsicherheit über die Zukunft des Tunnelbauprojekts der DB Netz AG auf der Rheintalstrecke in Rastatt, die seit über einer Woche für erhebliche Verunsicherung in ganz Baden-Württemberg sorgen, fordert der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion der AfD, Bernd Gögel, eine außerordentliche Sitzung des Verkehrsausschusses zur umfassenden Unterrichtung der Abgeordneten. „Nach derzeitigem Erkenntnisstand zeichnet sich eine planerische und ausführungstechnische Katastrophe ab. Bereits jetzt erkennen wir in den Verlautbarungen der Politiker und Bahnmanager vor allem eines – und zwar gegenseitige Schuldzuweisungen“, so Gögel. „Die chaotischen Zustände nach der kurzfristigen Betonverfüllung der Tunnelröhre und dem möglichen Verbleib der Tunnelbohrmaschine unter der abgesackten Bahnlinie, durch die letztlich die gesamte Schnellfahrstrecke unter Rastatt in Frage gestellt werden muss, können sich alsbald zu einem Desaster von der Dimension des Berliner Flughafens ausweiten! Letztendlich wird der Steuerzahler als Eigentümer der Bahn AG auch hier wieder die Zeche bezahlen.“
Informationen selbst für Abgeordnete derzeit nur aus den Medien
Da die nächste reguläre Sitzung des Verkehrsausschusses erst am 27. September 2017 stattfindet, sollten angesichts des Umfangs des Vorfalls und den Verwerfungen im Fern- und Güterverkehr schon deutlich früher im Rahmen einer außerordentlichen Ausschusssitzung belastbare Erkenntnisse über den Einsturz einer Teilstrecke der Rastatter Tunnelbaustelle gewonnen werden. „Selbst wir als Abgeordnete und Ausschussmitglieder können uns derzeit nur über die Presse informieren. Und das reicht beim besten Willen nicht aus, um uns Kenntnisse über den eigentlichen Sachstand oder über die zusätzlichen Kosten und zu erwartenden Zeitverzögerungen zu verschaffen“, kritisiert Bernd Gögel. Aufklärung soll daher die Befragung zuständiger Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Karlsruhe, des Eisenbahnbundesamtes sowie von Managern der DB Netz AG und der Deutschen Bahn bringen.
Thema Nummer eins in Baden-Württemberg
„Die Menschen in den Wahlkreisen sprechen uns regelmäßig auf den Zwischenfall an, er ist mittlerweile Thema Nummer eins in ganz Baden-Württemberg“, erläutert Bernd Gögel. Die Einberufung einer außerordentlichen Ausschusssitzung sei daher auch keinesfalls parteipolitisch motiviert, sondern diene ausschließlich der parlamentarischen Aufarbeitung eines Sachverhalts, der alle Bürger in Baden-Württemberg betrifft, so Gögel. Daher gehe er davon aus, dass auch Ausschussmitglieder anderer Parteien den Antrag unterstützen: „Dass wir uns derzeit gerade in den Parlamentsferien befinden, bedeutet ja nicht, dass wir uns in einer politikfreien Zeit bewegen.“ Einem Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Ausschusssitzung müssen laut der Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtags mindestens zwei Fraktionen oder fünf Ausschussmitglieder zustimmen.


