Mit Verweis auf die von den Grünen geforderte „Frauenquote“ im Landtag von Baden-Württemberg und der angedrohten „Einleitung relevanter Schritte“ gegen die vermeintlichen „Platzhirsche in den Wahlkreisen“ lehnt die Landtagsfraktion der AfD noch einmal in aller Deutlichkeit jede Veränderung des bewährten Landeswahlrechts in dieser Richtung ab. Eine Wahlrechtsreform war erst heute wieder von der Grünen-Parteichefin Sandra Detzer in die Runde geworfen worden – mit den gleichen hanebüchenen Begründungen, wie sie von Grünen und Linken seit Jahr und Tag zu hören sind.
Positionen nicht nach angeborenen Merkmalen vergeben
„Das Land Baden-Württemberg verfügt seit seiner Gründung über ein subsidiäres Wahlgesetz, auf das wir wahrlich stolz sein können. Es dokumentiert die enge Verbundenheit der Abgeordneten zu ihren Wahlkreisen und der Bürger zu ihren Volksvertretern – unabhängig von deren Herkunft, Bildungsstand oder Geschlecht. Seit jeher verwahrt sich die AfD gegen jede Vergabe von Positionen nach angeborenen Merkmalen, weil sie in unseren Augen absolut kontraproduktiv ist“, so Bernd Gögel, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Die AfD vertritt die Meinung, dass Quoten kein geeignetes Mittel zur Gleichberechtigung von Mann und Frau darstellen und unterstreicht stattdessen die grundrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau als Ausprägung echter Chancengleichheit. „Eine Änderung des Landeswahlgesetzes sollte daher nicht einmal zur Debatte gestellt werden!“, so Gögel abschließend. „Vielmehr sind die Parteien gefordert, ihre weiblichen Mitglieder zu fördern und ihnen die entsprechende Unterstützung zuteil werden zu lassen.“