Wieso laufen wir nicht alle mit einer Skimaske durch den Einkaufsmarkt oder zum Geldabheben auf die Bank? Warum tragen wir keine Sturmhaube beim Cabriofahren? Richtig, weil es mit ziemlicher Sicherheit die meisten Menschen irritieren und verunsichern dürfte, wenn wir das täten. Das ist auch verständlich und höchstwahrscheinlich für nahezu jeden von uns nachvollziehbar.
Doch einige Kulturen haben noch immer ihre Probleme damit, europäische Verhaltensregeln zu akzeptieren. Im konkreten Fall zogen zwei Musliminnen gegen ein belgisches Gesetz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Frauen sahen sich in ihrer Religionsfreiheit und Privatsphäre eingeschränkt.
Nun erging das Urteil, doch die Straßburger Richter sehen die Sachlage ähnlich wie wir. „Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, heißt es in dem Urteil. In diesem Zusammenhang könnten die Nationalstaaten generell besser die lokalen Bedürfnisse einschätzen als ein internationales Gericht. Die Frage, ob ein Gesichtsschleier in der belgischen Öffentlichkeit akzeptiert werde, sei deshalb eine Wahl der Gesellschaft. Die Straßburger Richter hatten selbst an der Möglichkeit, eine mehrtägige Gefängnisstrafe zu verhängen, nichts auszusetzen.“
Natürlich dürfen die Musliminnen gerne zuhause in den eigenen vier Wänden ihr Bedürfnis nach Verschleierung ausüben. Ob sie die Bedingungen unseres Zusammenlebens akzeptieren können, müssen sie für sich selbst herausfinden. Schlussendlich gibt es aber auch andere Länder, wo deren Bedürfnissen vielleicht besser entsprochen werden könnte.