Pressemitteilung
Stuttgart, 22.01.202
Der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL hat das Karlsruher Urteil als verbraucherfeindlich kritisiert:
„Als Rechtsstaatspartei achten wir natürlich das Urteil, auch wenn wir die Argumentation nicht teilen. Solche kleinteiligen Steuern belasten die Gastronomie und damit die Verbraucher und ändern darüber hinaus an der Einnahmesituation der Gemeinden nicht grundsätzlich etwas. Das Aufkommen aus solchen Verbrauchsteuern ist regelmäßig nicht hoch und verschafft im vorliegenden Fall sicherlich auch der Stadt Tübingen keinen wesentlichen finanziellen Vorteil. Der Verfassungsgerichtshofs Mannheim hatte die Steuer noch 2022 kassiert. Und dass sie großartige Umwelteffekte zeitigt, bezweifle ich.“