In der heutigen Sondersitzung des Landtags von Baden-Württemberg hat der kirchenpolitische Sprecher Daniel Rottmann MdL durch einen Geschäftsordnungsantrag die Genehmigung von Präsenzgottesdiensten mit Gesang an Karfreitag und Ostern und Abschaffung der Anzeigepflicht für Gottesdienste gefordert. „Ostern ist das höchste Fest der Christen. Die Gläubigen feiern an diesem Tag den Sieg ihres Erlösers über Krankheit und die Hoffnung, die sich daraus ergibt“ – erklärt Rottmann und weiter: „Singen gibt diese Hoffnung. Wer singt fasst neuen Mut. Singen ist eins der besten Medikamente gegen Angst. Vor allem ist Gesang ein wichtiger Bestandteil des christlichen Glaubensbekenntnisses. Gesangsverbot schränkt das Recht auf freie Ausübung der Religion und verstößt somit gegen das Grundgesetz.“
Zugleich kritisierte der Abgeordnete erneut den Beschluss der aktuellen grün-schwarzen Regierung zur Anzeigepflicht für Gottesdienste bei der zuständigen Polizeibehörde. „Diese Verordnung beruht auf keiner wissenschaftlichen Grundlage! Auf meine Nachfrage (Drs. 16/9912)[1] musste die Landesregierung zugeben, dass es keine Erkenntnisse dazu gibt, dass sich diese Anzeigepflicht auf irgendeine Art und Weise positiv auf das Infektionsgeschehen auswirken würde. Im Sinne des Infektionsgeschehens ist diese Maßnahme, also, vollkommen sinnlos und kontraproduktiv. Sie erinnert manche Christen an die dunkelsten Zeiten in der ehemaligen DDR und die Unterdrückung der Religionsfreiheit in der kommunistischen Sowjetunion.“