Ein Tätigkeitsverbot für alle im Ramadan fastenden Muslime, die beispielsweise in medizinischen Berufen oder in der Personenbeförderung tätig sind, fordert die AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Christina Baum. „Wir möchten niemanden davon abhalten, den Ramadan zu begehen“, erläutert die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, „aber da im Ramadan die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit der Menschen stark unter dem Fasten und den damit einhergehenden Konzentrationsstörungen und der Dehydrierung leidet, können bestimmte Tätigkeiten einfach nicht mehr mit dem Verantwortungsbewusstsein ausgeübt werden, das notwendig ist, um den Anforderungen gerecht zu werden. Aus meiner Sicht ist – gerade in Europa, wo die Fastenzeiten in den Sommermonaten deutlich länger ausfallen als in den Golfstaaten oder den islamischen Stätten in Saudi-Arabien – ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime unausweichlich. Dafür können sie ihren Jahresurlaub benutzen und das Fest des Ramadans in vollem Umfang genießen.“
Laut Studien: Negative Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Körpers
Wissenschaftliche Studien aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und der Türkei hatten ergeben, dass das Fasten im Ramadan nicht nur ein Hauptfaktor für Unfälle wegen Sekundenschlafs ist, sondern die Zahl der Unfälle im Ramadan grundsätzlich um einige Prozentpunkte steigt. „Dass sich das Fasten durchaus negativ auf die Leistungsfähigkeit des Körpers auswirken kann, belegen sogar die islamischen Ramadan-Regeln, die unter anderem Heranwachsende, Schwangere oder Kranke von der Verpflichtung zum Fasten entbindet“, erläutert Dr. Christina Baum. Mit ihrer Forderung steht Dr. Christina Baum nicht allein: Auch die dänische Integrationsministerin Inger Støjberg hatte Muslime dazu aufgefordert, für den Ramadan ihren Jahresurlaub zu nutzen, weil der Fastenmonat eine Belastung für die Gesellschaft sei.


