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Ein ganz neuer Ton in den Justizvollzugsanstalten

20.01.2017 | Pressemitteilung

Pressemitteilung – Stuttgart, den 20.01.2017

AfD fordert: Schluss mit Kuscheljustiz!

„Anstatt Straftäter zu umsorgen, sollten wir lieber die Ausweisungsvoraussetzungen herabsetzen. Dies ist nicht nur bei Asylbewerbern notwendig, sondern ebenso bei kriminellen Migranten. Wir brauchen ein Ende der Kuscheljustiz“, findet Peter Stauch (AfD).

70,8 Prozent der Untersuchungshäftlinge Ausländer

Am 31.03.2016 betrug der Ausländeranteil im baden-württembergischen Justizvollzug 44,6 Prozent. Betrachtet man ausschließlich die Untersuchungshaft waren es zu diesem Zeitpunkt 70,8 Prozent. Nach Angaben der Landesregierung waren im Jahr 2016 noch 1.000 Haftplätze frei. Seit Januar 2017 gibt es eine Überbelegung. Da sich im Justizvollzug die anfallenden Kosten pro Gefangenen auf ca. 45.000 Euro im Jahr belaufen, werden hieraus langfristig Mehrkosten von etwa 50 Millionen Euro resultieren.

Sprachkurse für Justizvollzugsbedienstete

Die Landesregierung reagiert hierauf mit Sprachkursen, um die Kommunikation zwischen inhaftierten Ausländern und Justizvollzugsbediensteten zu erleichtern. Dabei sind es nicht die inhaftierten Ausländer, die die Kurse absolvieren sollen, sondern die Bediensteten im Justizvollzug. Für Islamische Seelsorge sollen 100.000 Euro bereitgestellt werden. Das verwundert nicht, sind doch 23,2 Prozent der Gefangenen muslimischen Glaubens.

Unsummen für Resozialisierung

Zudem sollen für die Drogen- und Suchtberatung 1,4 Millionen Euro, für Sportangebote 100.000 Euro und für ehrenamtliche Betreuer 250.000 Euro aufgewendet werden. Zur Finanzierung der externen Schuldnerberatung im Justizvollzug sollen die Mittel um 275.000 Euro erhöht werden. Ziel ist eine verbesserte Resozialisierung.

Täterschutz wichtiger als Opferberatungsstellen

Ferner ist damit zu rechnen, dass abzuschiebende Straftäter und abgelehnte Asylbewerber ihre Abschiebung per Eilverfahren verhindern oder verzögern. „Wir haben daher eine starke Aufstockung des Personalbestands an Verwaltungsrichtern beantragt. Es ist unbegreiflich, dass unser Antrag abgelehnt wurde – und die Landesregierung finanzielle Mittel besser beim Täterschutz aufgehoben sieht. Warum gleichzeitig Zuwendungen an Vereine und Opferberatungsstellen um 50.000 Euro gekürzt werden, erschließt sich mir nicht“, so Peter Stauch (AfD).

AfD-Fraktion Pressestelle

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