Umsiedlungsprogramme von Migranten und die Folgen für Baden-Württemberg

30.11.2018
Durch die Kleine Anfrage der AfD- Fraktion im Landtag von BW nach den Folgen der Umsiedlungsprogramme von Migranten für Baden-Württemberg (Drucksache 16/4320) zieht sich eines wie ein roter Faden: Entscheidende […]

Durch die Kleine Anfrage der AfD- Fraktion im Landtag von BW nach den Folgen der Umsiedlungsprogramme von Migranten für Baden-Württemberg (Drucksache 16/4320) zieht sich eines wie ein roter Faden: Entscheidende Fragen bleiben unbeantwortet.

So konnte Die Anzahl der seit 1. Januar 1990 insgesamt in Baden-Württemberg über Kontingentflüchtlings- und Resettlementprogramme aufgenommenen Personen nicht beziffert werden.

Da die Regierung nicht müde wird, die vielen Fachkräfte unter den „Geflüchteten“ zu preisen, die Deutschland aufgrund des eigenen Fachkräftemangels so bitter nötig hat, war die Frage nach ihrer Alphabetisierung und Bildung nur folgerichtig. Aber auch hierzu lagen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

Ebenso wenig konnte die Landesregierung Zahlen über die Eingliederung dieser Personen in das Erwerbsleben vorlegen oder nachweisen, wie viele dieser Personen Transferleistungen beziehen.

Auch die Frage, welche Auswirkungen der sog. BAMF-Skandal (Erschleichung von Schutzgewährung und staatlichen Leistungen durch Korruption beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) auf Baden-Württemberg hat, blieb unbeantwortet.

Bei so viel offenen Fragen in Bezug auf die Folgen von Migration mutet es umso erstaunlicher an, dass die Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingskontingenten als beschlossene Sache und von den Ländern und der Bevölkerung als zu akzeptieren vorausgesetzt wird.

Unter Punkt 3. heißt es nämlich: „Gemäß der Anordnung (des Bundesministerium des Inneren) vom 11. Januar 2017 ist aufgeführt, dass sich Deutschland im Rahmen der EU-Ratsbeschlüsse vom 14. Sept. 2015 (2015/1523) und am 22. Sept. 2015 (2015/1601) verpflichtet, sich an de Umverteilung von 160.000 Asylsuchenden aus Griechenland und Italien zu beteiligen. Mit EU-Ratsbeschluss vom 29. September 2016 (2016/1754) wurde die zusätzliche Option geschaffen, die festgelegten Aufnahmequoten zum Teil auch durch die Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus der Türkei zu erfüllen“.

Auf die Frage, von wem die erste Initiative ausging, in deren Folge die Anordnung des Bundesministeriums des Inneren vom 11. Januar 2017 ausgesprochen wurde, heißt es: „die Anordnung vom 11. Januar 2017 (dient) der Umsetzung der Verpflichtung aus den EU-Ratsbeschlüssen 2015/1523, 2015/1601 und 2016/1754.

Aus der Anfrage geht damit unmissverständlich hervor: Die EU erzwingt die Umsetzung dieser Verpflichtungen durch die Länder über die Köpfe der Bürger hinweg.

So viel zum Demokratie-Verständnis der EU und ein kleiner Vorgeschmack auf den Migrationspakt.

Denn mit Blick auf den Migrationspakt, der dutzende Male von Verpflichtungen spricht, aber vorgibt rechtlich nicht bindend zu sein, sei noch angemerkt, dass das Europäische Parlament bereits jetzt angekündigt hat, die Ziele des Pakts, nach denen die Zielländer sich verpflichten, Millionen Migranten aus der ganzen Welt aufzunehmen und vollumfassend zu versorgen, zu übernehmen.

So viel zum Thema „rechtlich nicht bindend“ und zu den „unverbindlichen“ Verpflichtungen!

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Thomas Hartung

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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