„Seit Jahren musste im Asylbereich aus purer Not im Massenansturm jeder als ‚Dolmetscher‘ akzeptiert werden – auch wenn er selber keine drei geraden Sätze deutsch sprechen konnte und nie eine Prüfung abgelegt hatte. Damit ist es durch dieses Gesetz hoffentlich vorbei.“ Diese Erwartung äußerte heute der innenpolitische AfD-Fraktionssprecher Daniel Lindenschmid MdL im Landtag. „Auch künftig wird man – Beeidigung hin oder her – nicht immer sicher sein können, ob sich nicht Landsleute vor Behörden und Gerichten aus religiösen oder familiären Gründen gegenseitig unter die Arme greifen. Nun werden die Landesregelungen entsprechend angepasst und neu strukturiert. Besonders sollen alle Sprachmittler den gleichen Regelungen unterliegen. Ob dies den Missständen abhilft, bleibt abzuwarten.“

Im Übrigen besteht aus Sicht der AfD-Fraktion kein Anlass, an der Sinnhaftigkeit der übrigen Artikel zu zweifeln, wo es überwiegend zu redaktionellen Anpassungen oder zu Anpassungen an Änderungen im Bundesrecht kam, befindet Lindenschmid vor allem mit Blick auf die Digitalisierung beim Hinterlegungswesen. „Inwieweit elektronische Einreichungen allerdings immer Sinn machen, wenn es um viel Geld und teilweise um Urkunden und Kostbarkeiten geht, bleibt für den Laien dahingestellt. Und wie so oft werden auch hier massive Umstellungsprobleme von analog auf digital zu erwarten sein. Wir begrüßen daher die lange Umstellungsphase bis Januar 2026. Inwieweit es dennoch gelingt, Altfälle nachzuerfassen, bleibt abzuwarten. Ob hier auf mittlere Sicht eine Rendite der Digitalisierung in Form von weniger Personalbedarf herausspringt, darf nach den sonstigen allgemeinen Erfahrungen aber bezweifelt werden.“