„Ich erlebe selten, dass ich einer EU-Einrichtung für unser aller Freiheitsrechte danken muss – im Falle des EuGHs tue ich das gern“. Mit diesen Worten kommentiert der europapolitische AfD-Fraktionssprecher Emil Sänze MdL das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. „Die präventive und unterschiedslose Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, wie der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, anlässlich des Urteils klarstellte: Es müsse endgültig Schluss sein mit den Debatten über anlasslose Vorratsdatenspeicherungen. Der EuGH habe betont, dass die Vorratsdatenspeicherung tiefe Einblicke in die Persönlichkeit eines jeden Einzelnen ermöglicht, bis hin zur Erstellung von persönlichen Netzwerken und Profilen von einzelnen Personen. Mit dem Urteil werde die Bedeutung eines freien und offenen Internets gestärkt.“
Denn es gibt hierzulande eine eigenartige Obrigkeits-Staatstradition der verklemmten Kontrollwut gegenüber den eigenen Bürgern, den gewachsenen Gesellschaften, konstatiert Sänze. „Hiesige Politeliten, gerade die weniger fähigen, misstrauten traditionell der unberechenbaren Kreativität der Bürger und ihrem Freiheitswillen. Sie wollen, dass nichts ohne ihre Kontrolle und Bevormundung geschehen kann, das erleben wir jeden Tag. Vielleicht sitzt hier gar noch ein Trauma von 1848. Das ist leider eine sehr unglückliche Konstante unseres Landes, denn ohne Freiheit der Gedanken gibt es keinen konstruktiven Patriotismus. Ich danke Herrn Professor Kelber sehr für seinen Klartext und seine rückhaltlose Verteidigung des demokratisch-freiheitlichen Prinzips: Eine anlasslose und umfassende Datenspeicherung darf es nicht geben, sie ist für die Arbeit der Sicherheitsbehörden nicht erforderlich. Freilich bin ich skeptisch, ob Kelber seinen Job unter dieser Ideologenregierung auch lange behält.“