„Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hat sich die CDU im Land endgültig von konservativer Bildungspolitik verabschiedet.“ Mit diesen Worten reagierte der bildungspolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Rainer Balzer MdL auf den grünschwarzen Entwurf zur Änderung des Landesschulgesetzes. „Der Nachmittag ist private Zeit und sollte als solche gestaltet werden. Für freiwillige Nachmittagsbetreuung dürfen sich Land und Bund engagieren, dies ist jedoch scharf abzugrenzen von den Bildungsausgaben, zu denen das Land verpflichtet ist. Man wundert sich geradezu, wie bisherige Generationen ohne Ganztagsschulen Fachkräfte hervorgebracht haben. Mit der besseren ‚Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘ ist nun auch die Katze aus dem Sack. Denn in seiner Regierungserklärung zum Ganztagsförderungsgesetz vor knapp einem Jahr hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann noch getönt, dass Hauptziel die Qualität der Bildung sein soll.“

Wir würden lieber bei der Steuerbelastung und bei Fördermitteln für Familien ansetzen, erklärt Balzer. „Schon jetzt verbringen laut statistischem Bundesamt Eltern durchschnittlich nur noch 28 Minuten am Tag mit Zuwendung und Betreuung ihrer Schulkinder. Nein, Schule darf nicht zur Ersatzlebenswelt für die Kinder werden! Und: Wenn Eltern über die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder selbst entscheiden und dafür Zeit haben möchten, sollte das möglich sein und gefördert werden! Kinder brauchen eine ausgewogene Balance zwischen schulischem Bildungsbeitrag, elterlicher Erziehung und persönlicher (Frei)Zeitgestaltung.“

Missachtung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse der Opposition

In finanzpolitischer Hinsicht ergibt sich, dass eine Ausweitung staatlicher Aufsichtsmaßnahmen nicht nur zusätzliche Bürokratie, sondern auch weiteren Kostenaufwand im öffentlichen Dienst zur Folge hat, erkennt Balzer. Nichts anderes ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs, wo es allerdings verklausuliert heißt, dass „außerhalb des Erfüllungsaufwands keine finanziellen Auswirkungen“ entstehen. Aber eben genau jener Erfüllungsaufwand bezeichnet das für die Verwaltung für die zusätzliche Schulaufsicht erforderliche Personal. Auch die zeitlichen Abläufe sind zu beanstanden: Dieser Gesetzentwurf wird den Fraktionen mitten in der parlamentarischen Sommerpause zugeleitet und das Anhörungsverfahren endet bereits am 20. September, also rund eine Woche nach Ende der Schulferien.“

Wir können darin eine Missachtung der parlamentarischen Kontrollbefugnisse der Opposition erkennen, fasst Balzer zusammen. „Bis zum verpflichtenden Ganztag ist es nun leider nicht mehr weit. Der totale Zugriff des Staates von der Wiege bis zur Bahre passt inzwischen nicht nur ins sozialistische Weltbild von Rot und Grün, sondern auch in das der CDU. Solchen Tendenzen wird sich die AfD-Fraktion stets entschlossen entgegenstellen.“