„Das viele Gute in diesem Gesetz wird überragt durch wenig Schlechtes – dazu zählt insbesondere der woke-grün-schwarze Unsinn in Form des dritten Geschlechts.“ Mit diesen Worten kommentiert der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL die Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs, die heute im Plenum nicht debattiert wurde. „Auch der Drogenschmuggel per Brief gehört dazu. Briefe müssen auf Verdacht aus dem Verkehr gezogen werden, was auch Unschuldige treffen kann – ohne Rücksicht auf falsche Humanität. Aus diesem Grund bringen wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag ein, mit dem wir anregen, auf die Praktiker zu hören und Todesfälle zu verhindern.“
Dieses Gesetz ist in erster Linie ein weiteres Dokument entsetzlichen Scheiterns der Zuwanderungs-Nicht-Politik der Ära Merkel, konstatiert Baron. „Das größte Problem im Strafvollzug ist weiterhin die Überbelegung der Gefängnisse. Dem sucht man hier verzweifelt durch Bestimmungen über gemeinschaftliche Unterbringung zu begegnen, weil die Politik sich unfähig zeigt, auch die drängendsten Probleme vorausschauend zu lösen. Diese begannen nämlich im Herbst 2015. Ohne diesen monströsen Umsturz von oben wären alle Neubaumaßnahmen in Rottweil, Stuttgart, Ravensburg, Heimsheim, Schwäbisch-Hall vollkommen unnötig.“