„Unser AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner – der übrigens kein ‚Politiker‘, sondern einfaches Parteimitglied ist – wurde auf unser Vorschlagsrecht hin in geheimer Wahl als Laienrichter an den Verfassungsgerichtshof gewählt. Das entspricht den parlamentarischen Gepflogenheiten in einer Demokratie. Insofern verbieten sich alle Spekulationen über das Wahlverhalten der Parlamentarier anderer Parteien. Herr Gärtner hat allen Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Baden-Württemberg am 7. Juli in einer Kurzpräsentation schriftlich vorgeschlagen, sich in ihren Fraktionen vorzustellen. Davon machten die Fraktionen keinen Gebrauch. ‚Unsere Fraktion hat in der Vergangenheit noch nie Kandidierende für den Verfassungsgerichtshof in die Fraktion eingeladen‘, antwortete mir Andreas Stoch (SPD). Wenn Linken-Chef Bernd Riexinger jetzt in der Tradition Angela Merkels (CDU) diese Wahl als ‚Schande‘ bezeichnet, sagt ein solcher Satz alles über sein Denken und erst recht über den Zustand unserer Demokratie aus – aber nichts über unseren Kandidaten.“
Der innenpolitische Sprecher Daniel Lindenschmid begrüßt das Urteil gegen die Linksextremistin Lina E. als gerechtfertigt.