„Den ehernen Grundsatz von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit haben Sie durch Taschenspielertricks ersetzt.“ Mit diesen Worten reagiert der finanzpolitische Fraktionssprecher Dr. Rainer Podeswa MdL auf den 3. grünschwarzen Nachtragshaushalt, der heute im Landtag eingebracht wurde. „Bei rund 10 Milliarden Euro Verfügungsmasse will das Finanzministerium weitere 1,2 Milliarden Euro an Schulden aufnehmen. Die Schuldenaufnahme nur in diesem Doppelhaushalt steigt auf rund 15 Milliarden Euro und die Schulden des Landes dann auf insgesamt rund 60 Milliarden Euro. Dass selbst der Präsident des Rechnungshofs Günther Benz den Nachtragshaushalt mit einem großen Fragezeichen versehen und Erläuterungsbedarf angemahnt hat, spricht Bände.“

Doch wenn selbst der Landesrechnungshof ihre „kreative“ Buchführung nicht nachvollziehen kann, wie soll dann das Parlament sein Königsrecht auf Kontrolle des Haushalts wahrnehmen, fragt der Fraktionsvize. „Die Bürger von Baden-Württemberg kostet das viele Milliarden. Und eine Missachtung der Wähler ist es auch, da Sie der gewählten Opposition im Landtag ihr Kontrollrecht durch Nebelkerzen verweigern. Über die Hälfte des Nachtragshaushalts behandelt die Schaffung neuer Stellen. Selbst die Stuttgarter Nachrichten bezeichneten das als dreist. Die AfD-Fraktion hat schon gegen den zweiten Nachtragshaushalt Verfassungsbeschwerde eingelegt und wird auch gegen den jetzt vorliegenden dritten Nachtragshaushalt Verfassungsklage erheben.“