Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL hat die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts gegen die Landeszentrale für politische Bildung LPB als Sieg des Rechtsstaatsprinzips gewürdigt. Hintergrund: Der Freiburger AfD-Direktkandidat Marco Näger war von der LPB von einer Online-Podiumsdiskussion am 8. Juli zuerst ein- und dann wieder ausgeladen worden. Das Verwaltungsgericht verpflichtete heute die LPB mit Verweis auf das Parteienprivileg sowie dem Grundsatz der Chancengleichheit laut Art. 3 Abs. 1 GG per einstweiligen Anordnung, Marco Näger zu der Podiumsdiskussion zuzulassen.
„Ich begrüße die Entscheidung des Gerichts“, kommentiert Baron, der auch Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion ist. „Gleichzeitig bedaure ich, dass es immer öfter notwendig wird, dass wir als Oppositionspartei vor Gericht ziehen müssen, um selbstverständliche demokratische Rechte durchzuziehen. Die LPB ist eine überparteiliche staatliche Einrichtung. Nach dem Beutelsbacher Konsens muss die LPB nach dem Gebot der Kontroversität eine freie Meinungsäußerung ermöglichen. Durch die Ausladung unseres Kandidaten hat sie gegen ihre eigenen Statuten verstoßen.“

