Der wissenschaftspolitische AfD-Fraktionssprecher Dr. Bernd Grimmer MdL hat dem Deutschen Institut für Menschenrechte DIMR vorgeworfen, steuerfinanzierten Unsinn zu verbreiten. „Just am Tag nach der Magdeburger Wahl erklärt eine 32seitige Handreichung des Instituts unter dem Titel ‚Nicht auf dem Boden des Grundgesetzes‘, dass die AfD ein ‚national-völkisches Menschenbild‘ vertrete. Ja schlimmer noch: ‚rassistische Positionierungen‘ seien Bestandteil ‚ihres Programms, ihrer Strategie sowie von Positionierungen durch Führungspersonen und Mandatsträger‘. Festgemacht werden diese absurden Behauptungen 2021 am Grundsatzprogramm von 2016 (!) sowie dem Bundestagswahlprogramm 2017 (!). Das ist kein Witz. So wirft der Autor der Publikation, Hendrik Cremer, der AfD vor, ihre national-völkischen Positionen zielten darauf ab, den ‚Grundsatz der Gleichberechtigung aller zum Staatsvolk gehörenden Menschen zu durchbrechen‘. Allein das ist juristischer Unsinn. Denn das Staatsvolk sind eben nicht alle Menschen, die auf dem Gebiet eines Staates leben, sondern nur die Staatsangehörigen, die sowohl positive Anspruchsrechte als auch Freiheits- und Abwehrrechte haben. Damit aber sind nur Staatsbürger gemeint.“
Der Autor konstruiert Vorwürfe, die durch nichts gedeckt sind, erkennt Grimmer. „Es ist schlicht diffamierend, von angeblichen ‚offen ausgesprochenen Drohungen‘ zu schreiben, in denen die AfD der ‚Gewalt zur Erreichung ihrer politischen Ziele das Wort‘ rede. Das entspricht der überdies falschen Gleichsetzung, nach der rechts, rechtsradikal und Nazi Synonyme seien. Was die AfD heute vertritt, war noch vor zehn Jahren Position der CDU. Der Text entspricht aber exakt dem Weltbild seines Autors, für den politische Bildung trotz des Neutralitätsgebots nicht neutral ist, für den Personenkontrollen anhand polizeilicher Lagebilder ‚Racial Profiling‘ sind, ja der den Begriff ‚Rasse‘ aus dem Grundgesetz streichen und Wahlplakate selbst dann entfernen lassen will, wenn sie keinen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen. Daneben erinnere ich daran, wenn auch ungern, dass der Bundestag gleich zwei AfD-Vorschläge für einen Sitz im Kuratorium des Instituts ablehnte: Vera Lengsfeld und Angelika Barbe. Letztere ist übrigens nicht nur bis heute CDU-Mitglied, sondern auch jahrelang im Bundesvorstand der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft. Und ich erinnere auch daran, dass das Institut gegen ein Verbot von Kinderehen war. Hier offenbar sich ein mindestens fragwürdiges Rechtsverständnis. Von der damit verbundenen Wählerbeschimpfung abgesehen, maßt sich das vom Bundestag finanzierte Institut mit dieser Handreichung nicht nur Aufgaben des Verfassungsschutzes an, die dieser seit fünf Jahren offenbar nicht erfüllt, sondern auch noch der Beliebigkeitsausdeutung politischer Begriffe.“