Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat das Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz als unausgereiften konzeptlosen Gesetzesentwurf kurz vor Toresschluss kritisiert. „In der Bezeichnung Ihres Gesetzes erkennt man bereits das Defizit: Sie wollen reden, aber der Bürger darf nicht entscheiden, denn er bekommt kein Mittel in die Hand, um etwas durchsetzen zu können. Es besteht nach diesem Gesetz kein Anspruch auf Durchführung einer dialogischen Bürgerbeteiligung. Also Dialog, nur wenn es passt. Das ist das Gegenteil von Respekt vor dem Souverän, dem Wähler.“
Klos verwies darauf, dass die AfD-Fraktion schon im Februar 2018 ein Demokratiestärkungsgesetz eingebracht hatte. „Der heutige Gesetzentwurf greift zu kurz, denn drei Typen von Hürden bleiben bestehen. Wir wollten die Fristen verlängern, die bei der Beantragung und Durchführung der Verfahren einzuhalten sind. Wir wollten Quoren senken oder abschaffen um das Mitspracherecht der Bürger zu erhöhen. Und vor allem wollten wir die Reduzierung der Themenausschlüsse. Das einzig Gute daran ist, dass Sie alle Bedenken des Datenschutzbeauftragten gegen die bisherige Regelung aufgegriffen und umgesetzt haben, was Rechtssicherheit schafft und zur Kosteneinsparung führt. Doch diese kleine positive Komponente ist zu wenig, um dem Gesetz doch zuzustimmen. Das richtige Gesetz machen wir dann von der Regierungsbank aus.“

