Das gesamte Vorgehen der Landesregierung bei der Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung hält Innenausschussmitglied Udo Stein MdL für mehr als verbesserungswürdig. So habe bereits im Jahr 2013 das Bundeverfassungsgericht ein Urteil zur zeitlichen Obergrenze von Erschließungs- und Anschlussbeiträgen gesprochen. Stein richtete daher seine Frage direkt an Innenminister Strobl und bat um eine Erklärung, weshalb es mehr als 7 Jahre benötigte, bis die Landesregierung endlich einen offenkundigen Missstand beheben möchte. Laut Stein wird mittels diesem Gesetz der Bürger vor ungerechtfertigten Abgaben- Forderungen der Kommunen bewahrt. Da stelle sich zwangsläufig die Frage, wie viele Bürger mehr in den vergangenen 7 Jahren hätten vor großen finanziellen Schäden bewahrt werden können, diese jedoch aufgrund grundgesetzwidriger Veranlagungen mit vielen Tausend Euro Erschließungsbeiträgen überzogen wurden.
Während seiner Rede führte Stein aus, woran es seiner Meinung nach in der Politik in Baden-Württemberg hapere. Um ein Land aus einer Krise zu führen und um Missstände schneller beheben zu können, brauche es „Macher“ auf der Regierungsbank und keine „Lacher“. Die getrennte Abstimmung zu den Artikeln 1 und 2 des Gesetzes begründete Stein damit, dass sich die Regelungsmaterien derart verschieden darlegen, dass es zweckmäßiger gewesen wäre, die beiden Teile in getrennten Gesetzentwürfen in den Landtag einzubringen.

