„Die AfD lehnt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen entschieden ab. Der Nachmittag ist private Zeit und sollte als solche gestaltet werden. Für freiwillige Nachmittagsbetreuung dürfen sich Land und Bund engagieren, dies ist jedoch scharf abzugrenzen von den Bildungsausgaben, zu denen das Land verpflichtet ist. Zwei Milliarden Euro sind nicht auskömmlich, die Verstetigung dieser Ausgaben werden dann wieder dem Land aufgebürdet und fehlen womöglich an anderer Stelle.“
Dr. Rainer Balzer, Bildungspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion