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Rüdiger Klos: AfD ist einzige echte und lebendige Opposition im Landtag von Baden-Württemberg!

19.07.2019 | Pressemitteilung

„Gemessen an dem Pathos, mit dem die Schuldenbremse einst gefeiert wurde, agieren Regierungskoalition und Opposition bei der Verankerung derselben in der Landesverfassung erstaunlich lustlos. Nach einem Jahrzehnt prall gefüllter Kassen scheint das Bewusstsein für die Gefahren überschuldeter öffentlicher Haushalte verloren gegangen zu sein.“ Dieses vernichtende Urteil fällt der Journalist Rainer Ruf in seinem Beitrag „Lustloses Parlament“ in der gestrigen Ausgabe der „Stuttgarter Zeitung“, in dem er darstellt, dass es mitnichten so sei, „dass mit der Verankerung eines Schuldenverbotes im Grundgesetz die Sache im Land eigentlich schon geregelt ist. Zum einen sollten die Verschuldungsregeln in Bundes- und Landesverfassung schon aus Gründen der Rechtsästhetik und Rechtsklarheit synchronisiert werden; zum anderen lässt das Grundgesetz bei Abweichung von der konjunkturellen Normallage und in Notfällen zusätzliche Verschuldungsrechte zu.“ Dies könne angesichts des Nachholbedarfs an Investitionen in die Infrastruktur sinnvoll werden, so der Autor, der darauf verweist, dass das „Problem bei der Schuldenbremse darin liegt, dass ihr Mechanismus in ökonometrischen Gleichungen beschrieben wird, die ausgewiesene Fachleute nachvollziehen können, allerdings womöglich nur die wenigsten Abgeordneten, die die Haushaltspolitik politisch zu verantworten haben“, und zum Schluß kommt: „Das Haushaltsrecht ist zwar das Königsrecht des Parlaments. Dumm nur, wenn es keiner mehr versteht.“

Verabschiedung vom Prinzip der Gewaltenteilung durch lustlose Altparteien

Der AfD-Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos verweist in diesem Zusammenhang auf die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative als Grundprinzip einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. „Für den Landtag von Baden-Württemberg bedeutet dies, dass die Legislative die Exekutive überwacht und kontrolliert“, so der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. Wie von Rüdiger Klos bereits in seiner Rede am 10. Juli in den Vordergrund gestellt, haben die die Regierung tragenden Parteien sich vom Prinzip der Gewaltenteilung jedoch still und leise verabschiedet. „Sie sehen es als ihre alleinige Aufgabe an, die Regierung – da in sich völlig zerrissen – zu stützen. Damit kommen einerseits CDU und andererseits Bündnis 90/Die Grünen ihren parlamentarischen Pflichten nicht mehr nach, so dass einzig und allein die AfD als einzige Oppositionskraft zur Kontrolle der Regierung verbleibt, während die anderen nicht an der Regierung beteiligten Altparteien viel zu sehr damit beschäftigt sind, sich für mögliche zukünftige Konstellationen und Koalitionen in Stellung zu bringen und mögliche Partner im Vorfeld nicht zu verprellen oder hart anzugehen“, unterstreicht Rüdiger Klos. „Damit haben sich die beiden anderen politischen Gruppierungen im Landtag, die ebenfalls nicht in der Regierung vertreten sind, von der grundlegenden und grundgesetzlichen Oppositionsaufgabe verabschiedet. Das ist der fundamentale Unterschied zwischen der AfD-Fraktion, die ihre Rolle als Oppositionsführer angenommen hat, und den beiden nicht regierenden Altparteien. Kritisch konstruktiv zeigt die AfD schonungslos die eingefahrenen Bequemlichkeitspfade der schon viel zu lange im Parlament befindlichen Altparteien auf!“

AfD steht für antizyklische Wirtschaftspolitik und solide Staatsfinanzen

Die AfD Fraktion hat sich seit dem Einzug in den Landtag im Jahr 2016 und den ersten Haushaltsberatungen vehement für das Prinzip der Konzentration auf eine Leitlinie eingesetzt. Bedauerlicherweise begnügen sich die Regierungsparteien mit minimalistischen Ansätzen und schütten alle Differenzen mit Finanzmitteln zu, die dann an anderer Stelle fehlen. Die AfD steht für eine antizyklische Wirtschaftspolitik und solide Staatsfinanzen durch massiven und konzentrierten Schuldenabbau, um die zukünftige Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten. „Auch in diesem Jahr wird die AfD-Fraktion wieder die entsprechenden Änderungsanträge in die Haushaltsberatungen einbringen“, so Klos abschließend.

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