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Emil Sänze: SPD-Volksbegehren unzulässig – mit dem Demokratiestärkungsgesetz hätte das Volksbegehren bessere Chancen gehabt

01.04.2019 | Pressemitteilung

Minister Thomas Strobl (CDU) hat am Mittwoch, 13. März 2019, im Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration einen mündlichen Bericht zur verfassungsrechtlichen Bewertung über die Nichtzulassung eines Volksbegehrens für gebührenfreie Kindergärten abgegeben. Als Gründe, die zur Nichtzulassung führten, hat der Minister angeführt, dass nach der Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz stattfinden könnten und dass die im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung liegende Materie bereits vom Bund über das Gute-Kita-Gesetz geregelt worden sei. Emil Sänze, AfD-Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg, Mitglied des Ständigen Ausschusses und Initiator des AfD-Demokratiestärkungs­gesetzes, stellt hierzu folgendes fest:

Mit dem Demokratiestärkungsgesetz hätte das Volksbegehren bessere Chancen gehabt

„Das Volksbegehren der SPD ist insbesondere aufgrund des fiskalpolitischen Vorbehalts aus Art. 59 Abs. 3 Satz 3 Landesverfassung, demzufolge ‚über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz kein Volksbegehren‘ stattfindet, unzulässig. Unter der Geltung des von mir und meiner Fraktion vor ca. einem Jahr eingebrachten Demokratiestärkungsgesetzes, das diese Klausel gestrichen hat, wäre das SPD-Volksbegehren zumindest in dieser Hinsicht nicht gescheitert. Letztlich wäre das Begehren in seiner tatsächlichen Durchführung aber ohnehin gescheitert, denn um das Begehren in den Landtag einzubringen, hätte die SPD 700.000 Unterschriften in sechs Monaten sammeln müssen, was illusorisch ist. Nach unserem Entwurf würden 70.000 Unterschriften in neun Monaten reichen. Leider hat auch die SPD damals den AfD-Entwurf abgelehnt. Ironischerweise scheitert die SPD jetzt an einer Voraussetzung, gegen die sie damals hätte vorgehen können.“

Politische Dominanz des Bundes auch hier problematisch

„Die politische Dominanz des Bundes, die sich in diesem Zusammenhang darin äußert, dass der Bund von seinem Recht auf konkurrierende Gesetzgebung Gebrauch gemacht hat, was einen weiteren Unzulässigkeitsgrund für das SPD-Volksbegehren darstellt, sehe ich sehr kritisch. Was darf das Land Baden-Württemberg eigentlich noch selber regeln? Die Bundesrepublik ist zu einem zentralistischen Gebilde in einem zentralistischen Europa verkommen. Meine Vision ist es, dieses bürgerferne System wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen.“

Peinlicher Versuch der SPD, mediale Aufmerksamkeit zu generieren

„Das Volksbegehren der SPD hatte nicht im Ansatz eine Chance auf Erfolg. Es stellt aus meiner Sicht einen peinlichen Versuch der SPD dar, auf dem beschwerlichen Weg zur Splitterpartei auf Teufel komm raus mediale Aufmerksamkeit zu generieren, um diesen Prozess des Niedergangs abzumildern. Dass die Arbeiterverräterpartei durch ihr juristisches Stümpertum diesen Prozess eher beschleunigt, dürfte ihr entgangen sein.“

 

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