Lars Patrick Berg, Abgeordneter der AfD im Landtag von Baden-Württemberg, kritisiert die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums Freiburg bei der Festsetzung von Widerspruchsgebühren gegen rund 170, größtenteils in der Gegenwind-Bürgerinitiative „Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg e.V.“ organisierte Windkraftkritiker. Die Betroffenen wehren sich gegen den Bau von elf neuen und bis zu 230 Meter hohen Windindustrieanlagen in einer nach Ansicht von Sachverständigen überdimensionierten Windindustriezone am ökologisch sensiblen Waldstandort „Länge-Ettenberg“, die aufgrund ihres jahresdurchschnittlichem Windaufkommens für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windkraftbetrieb völlig ungeeignet ist.
Bürgerinitiative zeigt zahlreiche Kritikpunkte auf
Im Mittelpunkt der Bürgerproteste, die von der AfD unterstützt werden, stehen im Wesentlichen:
- die jetzt schon ersichtlichen und im Fall des Baus weiter zunehmenden Exzesse an Landschaft und Natur, die zur dauerhaften Zerstörung einer Jahrhunderte alten, auf dem Altar der Windkraft-Lobby sinnlos geopferten Kulturlandschaft führen;
- zu befürchtende Nachteile beim „sanften“, das heißt naturnahen Tourismus;
- erhebliche und einer „kalten Enteignung“ gleichkommende Wertverluste bei Immobilien zu Lasten der Grundstückseigentümer;
- die durch Windkraftbetrieb zweifellos und zum Nachteil von Mensch, Landschaft und Natur verursachten Schad-Immissionen wie Infraschall, Schattenschlag und Lärm;
- sowie die zu Lasten der nachfolgenden Generation irreparabel auf der Strecke bleibende Zukunftsfähigkeit der Region.
Der AfD-Abgeordnete Lars Patrick Berg sieht die Vorgehensweise des Regierungspräsidiums Freiburg zur Erhebung von Gebühren kritisch, da bei den im Rahmen des Verfahrens „Träger öffentlicher Belange“, allen Informationsveranstaltungen und Anhörungen der Bürgerschaft, den Verhandlungen zur Waldumwandlungsvereinbarung in Abteilung 8 des Regierungspräsidiums sowie nach schon im Jahr 2016 veröffentlichten Verlautbarungen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis die Windindustriepläne „Länge-Ettenberg“ von Behördenseite ausnahmslos als Gesamtkomplex eingestuft worden seien.
Befremdliche Gebührenerhebung durch das Regierungspräsidium Freiburg
Durch diese von allen beteiligten Behörden praktizierte Vorgehensweise sei den Bürgern suggeriert worden, dass es sich bei den Windindustrieplänen „Länge-Ettenberg“ um einen Gesamtkomplex und eben nicht um zwei voneinander verschiedene und separat zu beurteilende Vorhaben „Länge“ und „Ettenberg/Blumberg“ handele. Im Vertrauen darauf basierend und logisch nachvollziehbar habe die sich betroffen fühlende Bürgerschaft daher in den allermeisten Fällen keine separat die einzelnen Teilbereiche betreffenden Widersprüche, sondern einen einheitlichen, den Gesamtkomplex umfassenden Widerspruch formuliert. Diese Vorgehensweise liege größtenteils auch den für viele Widerspruchsführer vorbereiteten Sammelwidersprüchen zugrunde. Wenn jetzt das Regierungspräsidium Freiburg bei der Widerspruchsbegründung und der danach folgenden Gebührenfestsetzung von der von allen am Verfahrensablauf beteiligten Behörden eingenommenen Haltung jetzt auf einmal nichts mehr wissen wolle und den Gesamtkomplex bei der Ablehnung eingelegter Widersprüche sowie bei den Gebührenfestsetzungen aufteile, sei dies befremdlich. Lars Patrick Berg forderte deshalb die Behörde auf, von Gebühren im Widerspruchsverfahren abzusehen. Die Bürger hätten aus Sicht Bergs korrekt gehandelt. „Die Gebühren sind meines Erachtens überzogen und müssen deshalb zurückgenommen werden. Das Regierungspräsidium täte gut daran, hier Maß und Mitte zu wahren!“