Parteiausschlußverfahren Gedeon

18.10.2018
Äußerungen zum Judentum im Allgemeinen und im Besonderen zur Gründung der Gemeinschaft „Juden in der AfD“ sind nicht hinnehmbar. Die Baden Württembergischen AfD Landtagsabgeordneten Klaus Dürr, Harald Pfeiffer und Daniel […]

Äußerungen zum Judentum im Allgemeinen und im Besonderen zur Gründung der Gemeinschaft „Juden in der AfD“ sind nicht hinnehmbar.

Die Baden Württembergischen AfD Landtagsabgeordneten Klaus Dürr, Harald Pfeiffer und Daniel Rottmann begrüßen die einstimmige Entscheidung des Bundesvorstandes gegen den fraktionslosen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten.

Die Äußerungen zum Judentum im Allgemeinen und im Besonderen zur Gründung der Interessengemeinschaft „ Juden in der AfD“ am 7. Oktober sind nicht hinnehmbar und erst recht nicht mit den Grundsätzen der AfD vereinbar. Das überfällige Ausschlussverfahren ist ein weiterer Schritt dahingehend, die AfD in Baden – Württemberg dauerhaft in der Mitte der Gesellschaft zu platzieren. In der AfD ist für die Ansichten von Wolfang Gedeon kein Platz, wir fordern ihn daher auf, sein Mandat niederzulegen und freiwillig aus der Partei auszutreten.

15.10.2018 https://afdkompakt.de/2018/10/15/ein-laengst-ueberfaelliger-schritt/

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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