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AfD-Fraktion sieht keine Veranlassung zu Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordneten Dr. Heiner Merz

11.12.2018 | Pressemitteilung

Am Dienstag, 4. Dezember 2018, thematisierten die Abgeordneten der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg in ihrer turnusmäßigen Fraktionssitzung den Inhalt einer E-Mail, die der Abgeordnete Dr. Heiner Merz am 25. Oktober 2018 an eine Mitarbeiterin des Umwelt­ministeriums gesendet hatte und deren Inhalt öffentlich bekannt geworden war. Die E-Mail von Dr. Heiner Merz folgte einem Anschreiben aus dem Umweltministeriums zur Vertretung der AfD-Fraktion in beratenden Gremien im Bereich des Natur- und Umweltschutzes vom 11. Oktober 2018, das am 15. Oktober 2018 an den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Anton Baron MdL, sowie die Abgeordneten der AfD weitergeleitet wurde und die Besetzung des Landesbeirates für Natur- und Umweltschutz durch zwei Abgeordnete der Alternative für Deutschland zum Inhalt hatte. Dabei ent­hält das Schreiben den standardmäßigen, aus AfD-Sicht jedoch bedenklichen Hinweis auf den Wunsch der Landesregierung, die „Quote der weiblichen Führungskräfte im öffentlichen Dienst zu er­höhen und die Sitze in den Gremien schrittweise paritätisch zu besetzen. Um das Ziel der Chancen­gleichheit von Männern und Frauen zu erreichen, strebt das Ministerium an, die Besetzung des Lan­desbeirats und damit auch des Stiftungsrats der Stiftung Naturschutzfonds mit Männern und Frauen ausgeglichener zu gestalten“, verbunden mit der expliziten Bitte, „dies bei Ihrer Neubenennung zu be­rücksichtigen“.

Dr. Heiner Merz MdL distanziert sich von Frauenfeindlichkeit und Menschenverachtung

Ohne Kenntnis und Auftrag der Fraktion hatte sich der AfD-Landtagsabgeordnete Dr. Heiner Merz am 25. Oktober 2018 erlaubt, eine Mitarbeiterin des Umweltministeriums auf der Grundlage dieses Schrei­bens von seinem privaten E-Mail-Account zu kontaktieren. In diesem, den Medien offensichtlich zugänglich gemachten Schreiben versucht Dr. Heiner Merz seine persönliche Einstellung und die im Pro­gramm der AfD festgeschriebene Sichtweise zu Quoten und Genderregelungen darzustellen. Dabei hat sich Dr. Merz zumindest in einem Teil seiner Ausführungen aus Sicht der AfD-Fraktion zu unqualifizier­ten Äußerungen und wertenden Formulierungen über die Sinnhaftigkeit von Quoten hinreißen lassen, die auch bei der AfD-Fraktion auf entschiedene Kritik stoßen. Dr. Heiner Merz MdL wiederholte in der Fraktionssitzung, dass es ihm in dem Schreiben allein um den Gesamtkontext der Quotenregelung ge­gangen sei und seine Äu­ßerungen keinesfalls als frauenfeindlich oder gar menschenverachtend zu interpretieren sind.

AfD-Fraktion macht sich derartige Begrifflichkeiten nicht zu eigen

Da es sich um eine persönliche Stellungnahme des Abgeordneten Dr. Heiner Merz handelt, die von seinem privaten E-Mail-Account ohne Kenntnis und Auftrag der Fraktion handelte, sieht sich die Frak­tion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg nicht veranlasst, Ordnungsmaßnahmen gegen den Abgeordneten Dr. Heiner Merz einzuleiten. Der Fraktion war es jedoch außerordentlich wichtig, ge­genüber Dr. Heiner Merz und der Öffentlichkeit darzulegen, dass sie die von Dr. Merz verwendeten Begriffe in Bezug auf die Qualifikation von „Quotenfrauen“ nicht gutheißt und in gebotener Schärfe zurückweist, weil sie die­sen Sprachgebrauch in der politischen Auseinandersetzung zu keinem Zeitpunkt zu eigen machen möchte und wird.

AfD lehnt Quoten und „Gender Mainstreaming“ ab

Die Präambel zum Landtagswahlprogramm der AfD Baden-Württemberg aus dem Jahr 2016 besagt eindeutig, dass die AfD die Politik des „Gender Mainstreaming“ mit all ihren Folgeerscheinungen wie Frauenquoten, Gleichstellungsbeauftragten und staatlicher Propaganda für sexuelle Minderheiten ab­lehnt. Sie setzt sich für den Schutz der traditionellen Ehe und Familie ein und erinnert an das Gebot der Gleichberechtigung in unserem Grundgesetz, dem staatlich verordnete Quoten Hohn sprechen!“

AfD-Fraktion Pressestelle

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Pressesprecher: Dr. Thomas Hartung

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