Antwort der AfD-Landtagsfraktion auf die aktuelle Frage für die Staatsanzeiger-Rubrik «Ein Thema – fünf Meinungen»:
„Soll die Kostentragungspflicht verurteilter Straftäter abgeschafft werden?“
(Hintergrund: Ein Strafrechtler und Rechtsanwalt schlägt dies als wirksamen Akt der Sozial- und Kriminalpolitik vor, der die Resozialisierung erleichtere)
«Die AfD-Fraktion erteilt allen Versuchen, einen verurteilten Straftäter sanft anzufassen, eine klare Absage. Straftäter müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen, es gilt Opferschutz statt Täterschutz. Im Strafrecht muss wieder der Schwerpunkt auf der Abschreckungswirkung der Strafe liegen. Vor diesem Hintergrund ist die Kostentragungspflicht nach §465 STPO richtig und die AfD-Fraktion fordert eine Erhöhung der lt. GKG Anlage 1, Teil 3 zu zahlenden Gerichtsgebühren an die realen Kosten.»
Rüdiger Klos (AfD)