Die Sicherheit und die Integrität im Landtag sind für die Fraktion der AfD ein besonderes Anliegen. Deswegen hat die AfD ein eigenes Sicherheitskonzept erarbeitet und dem Präsidium am 3. Juli 2018 zur Umsetzung einen ausführlichen Vorschlag einer Hausordnung und Vorschläge für die Novellierung von Fraktions- und Abgeordnetengesetz unterbreitet. Nach Ablehnung hat die AfD die Vorschläge am 11. Juli 2018 als Gesetz eingebracht (Drucksache 16/4452). Die von der AfD vorgelegten Vorschläge sind rigoros sicherheitsbezogen, ausgewogen und rechtsstaatskonform. Die Vorschläge haben zwei Stoßrichtungen:
Kriminelle aus dem Parlament heraushalten
Erstens sollen sie Kriminelle aus dem Parlament heraushalten. Die Sicherheit im Landtag soll davon profitieren, indem ausnahmslos alle beruflich im Landtag tätigen Personen einer verpflichtenden polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung des Tätigkeitsverhältnisses, wobei Beamte und Angestellte gleichermaßen von den Regelungen erfasst sind. Eingeholt werden soll zwingend eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Wenn darin eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat auftaucht, soll der Zutritt ins Parlament eingeschränkt werden. Zudem soll die Finanzierung solcher Mitarbeiter durch Steuergeld entfallen. Dabei nimmt die AfD aber die zu der Problematik ergangene Rechtsprechung auf. Das soll nur gelten, wenn im konkreten Einzelfall eine Gefährdung parlamentarischer Schutzgüter zu erwarten ist.



