Dr. Christina Baum und Stefan Räpple: AfD verurteilt die Verunglimpfung gesetzestreuer Bürger als „Reichsbürger“

14.08.2018
In einer kleinen Anfrage haben die AfD-Abgeordneten Dr. Christina Baum MdL und Stefan Räpple MdL noch einmal das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ aufgegriffen, das bereits im Mai 2017 Gegenstand einer kleinen Anfrage des Abgeordneten der Grünen, Daniel Lede Abal, war (Drucksache 16/1883). „Die damalige Antwort der Regierung, dass der Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

In einer kleinen Anfrage haben die AfD-Abgeordneten Dr. Christina Baum MdL und Stefan Räpple MdL noch einmal das Thema „Staatsangehörigkeitsausweis“ aufgegriffen, das bereits im Mai 2017 Gegenstand einer kleinen Anfrage des Abgeordneten der Grünen, Daniel Lede Abal, war (Drucksache 16/1883). „Die damalige Antwort der Regierung, dass der Staatsangehörigkeitsausweis das einzige Dokument sei, mit dem das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechtserheblich ist, verbindlich festgestellt wird (§ 30 StAG) und der deutsche Reisepass und Personalausweis kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit seien, sondern dass sie nur eine Vermutung begründen, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, hat uns damals sehr überrascht“, erklärt Dr. Christina Baum die Intention einer neuerlichen Anfrage zu dem Thema.

Forderung an Innenminister Strobl: „Hexenjagd unverzüglich beenden!“

„Da die deutsche Staatsangehörigkeit in Bezug auf die Bundestags- und Landtagswahlen Voraussetzung für deren Teilnahme – das heißt rechtserheblich – ist, wollten wir uns diesbezüglich und in Anbetracht der bevorstehenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen eindeutig Klarheit verschaffen“, so die sozialpolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion weiter. Doch die Antworten des Innenministeriums sind dürftig und teilweise unglaubwürdig, zum Beispiel die Antwort zu Frage 3. Dort wird behauptet, dass es keine statistische Erhebung zur Anzahl der Staatsangehörigkeitsausweisbesitzer gäbe, um dann in Frage 4 fein säuberlich genau diese Zahlen in einer Tabelle aufzulisten. „Auch die Antwort zu Frage 6 ist eine Frechheit“, ergänzt Stefan Räpple. „Immer wieder wenden sich Besitzer des Staatsangehörigkeitsausweises an uns, weil sie als sogenannte ‚Reichsbürger‘ verunglimpft werden und Repressalien befürchten. Diese Hexenjagd muss beendet werden! Genau dazu fordern wir Sie auf, Herr Minister Strobl!“

Falsche Antworten durch das Innenministerium

Die Antwort auf Frage 7 nach den Dokumenten, die zur Erlangung eines Staatsangehörigkeitsausweises vorzulegen sind, ist zu Teilen offensichtlich falsch. Dort verweist man unter anderem auf Reisepässe und Personalausweise, also untergeordnete Ausweispapiere, die gerade kein Nachweis in Bezug auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, wie aus der Antwort an den Abgeordneten Lede Abal hervorgeht. „Da stellt sich mir nun die Frage, ob diese Antwort aus Unwissenheit resultiert oder die Verfahrenspraxis tatsächlich so aussieht?“, kommentiert Baum diese Antwort. Die Antworten zu Frage 8 und 9 belegen, wie fahrlässig die Regierung mit dem Wahlrecht umgeht. „Wahlberechtigt ist, wer von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist“, so heißt es. „Nein, Herr Strobl“, berichtigt Stefan Räpple. „Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes … und Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die wiederum kann nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland eindeutig bewiesen werden. Ansonsten sind Wahlfälschungen Tor und Tür geöffnet.“

Keine Aussage, welche Regierungsmitglieder Staatsangehörigenausweise besitzen

Die interessanteste Antwort ist jedoch die auf Frage 10. Darin heißt es, dass nicht bekannt ist, ob und welche Mitglieder der Regierung einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen. „Dürfen Personen überhaupt ein Regierungsamt übernehmen, die nicht eindeutig ihre deutsche Staatsangehörigkeit durch den Besitz eines Staatsangehörigkeitsausweises nachgewiesen haben? Diese Frage steht im Raum und muss dringend geklärt werden“, so die beiden Abgeordneten. Deshalb habe sich auch die AfD-Bundestagsfraktion dieser Thematik erneut angenommen.

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/4000/16_4136_D.pdf

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