„Es interessiert uns, wie viel die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg seit September 2015 für die Betreuung von Flüchtlingen an öffentlichen Geldern eingenommen haben“, meint der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag von Baden-Württemberg, Bernd Gögel. „Schließlich positionieren sich einige dieser Vereinigungen – wie auch die großen Kirchen – öffentlich sehr energisch gegen die AfD. Wir dachten uns: Ist das selbstlose Nächstenliebe oder entspringt diese Haltung vielleicht eher wirtschaftlichen Interessen?“
Zweistellige Millionensumme allein für das Deutsche Rote Kreuz
„Da sprechen die Zahlen für sich“, ergänzt Fraktionsvize Emil Sänze, der die entsprechende Kleine Anfrage (Landtagsdrucksache 16/4007) veranlasst hat. „Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Sozialverbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie viele konfessionelle Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Vereine in der Betreuung von Schutzsuchenden tätig sind beziehungsweise waren. Von ASB über AWO, Caritas, Diakonie, DRK bis hin zu EKD-Gliederungen sind alle vertreten. Allein für Sozial- und Verfahrensberatung wurden seit September 2015 7,3 Millionen Euro vom Sozialministerium und 14,6 Millionen Euro vom Innenministerium an diese Vereinigungen ausgereicht.“ Weitere knapp 16,5 Millionen Euro gab das Land Trägern der Freien Wohlfahrtspflege seit September 2015 im Zusammenhang mit dem Betrieb von Erstaufnahmestellen. Den Löwenanteil davon erhielten Gliederungen des DRK mit insgesamt 13,84 Millionen Euro – unter anderem für den Betrieb der LEA Karlsruhe mit 4,58 Millionen Euro und der EA Benjamin-Franklin-Village Mannheim mit fast 8,7 Millionen Euro. Kurzfristige Hilfestellungen von Trägern wie Aufbau von Notunterkünften sind hier nicht berücksichtigt.
Kreise machen 1,2 Milliarden Euro gegenüber dem Land geltend
„Die zusätzlichen Kosten der Flüchtlingssozialarbeit während der vorläufigen Unterbringung durch jeweils kreiseigenes Personal, freie Träger und kirchliches Personal zu ermitteln, bezeichnet Manfred Luchas Ministerium ‚wegen des damit für die Kreise verbundenen beträchtlichen Verwaltungsaufwandes‘ als ‚nicht möglich‘“, so Sänze schmunzelnd. „Immerhin wissen wir ja bereits aus der Kleinen Anfrage 16/3790 unseres Fraktions-Vorstandskollegen Dr. Rainer Podeswa, dass die Kreise allein für 2016 nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Pauschalen für die vorläufige Unterbringung in Höhe von insgesamt fast 1,2 Milliarden Euro gegenüber dem Land geltend gemacht haben, worin die Sozialarbeit augenscheinlich mit einfließt.“
„Integrationsmanager“ verschlingen 58 Millionen Euro pro Jahr
Im ehrenamtlichen Bereich der Flüchtlingsbetreuung haben kirchliche und andere freie Träger und Vereine im Rahmen der Landesprogramme „Gemeinsam in Vielfalt I und II“ (2015 und 2016) insgesamt über 226 000 Euro an Landesförderung erhalten, während das Land selbst für die sogenannten „Integrationsmanager“ (2017 und 2018) jeweils 58 Millionen Euro jährlich aus dem Etat des Sozialministeriums direkt an Kreise und Kommunen gibt. Der Landessportverband erhielt 2015 und 2016 insgesamt 143 000 für „Sport mit Flüchtlingen“. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds erhielten 2016 bis 2018 verschiedene Träger für berufliche Bildung junger Flüchtlinge insgesamt über 618 000 Euro und zusätzliche 377 700 an Bundesmitteln. Im Rahmen der vom Sozialministerium geförderten Projekte der sogenannten VwV-Integration wurden für 2016 bis 2019 insgesamt über 619 000 Euro bewilligt, hauptsächlich für „Antidiskriminierungsstellen“ und dergleichen. „Natürlich sind hier mit Beträgen von jeweils 60 000 oder 90 000 Euro aus dem grünen Ministerium des Herrn Lucha auch Vereine nicht zu kurz gekommen, die sich gerne öffentlich gegen die angeblich ‚rassistische‘ AfD stellen, so etwa Jugendringe oder die Türkische Gemeinde in Baden-Württemberg“, meint dazu Emil Sänze. „Treue wird eben belohnt.“
Regelrechtes Konjunkturprogramm für den Sektor sozialer Dienstleistungen
Bleibt über die Rückkehrberatung und Antragstellung für freiwillig Rückkehrwillige durch freie Träger zu sprechen. „Das interessiert uns von der AfD naturgemäß, da wir uns stets gegen die Legalisierung der seit September 2015 ungehemmt stattfindenden und von Bund und Land wohlwollend tolerierten illegalen Einwanderung gestellt haben“, ergänzt Bernd Gögel. Über Bund-Länder-Rückkehrprogramme erhielten freie Träger hierfür insgesamt knapp 492 000 Euro. Ferner erhielten Kooperationen von Rückkehrberatungsstellen zusätzlich fast 2,3 Millionen Euro an EU-Mitteln. „Da mag sich der Steuerzahler nun selber ein Bild machen“, fasst sein Stellvertreter Emil Sänze zusammen. „Plötzlich war Herrn Kretschmann kein Geld zu schade. Ist die so lange und so penetrant propagierte sogenannte ‚Willkommenskultur‘wirklich ein Phänomen der Bürgergesellschaft gewesen oder wurde die vorgebliche Euphorie mit Steuergeld für Aktivisten befeuert? In jedem Fall haben wir als Nutznießer eine Sozialwirtschaft, die nach Auskunft der Friedrich-Ebert-Stiftung bereits 2012 in Deutschland bei 4,4 Millionen Beschäftigten eine Bruttowertschöpfung von 165 Milliarden Euro oder sieben Prozent der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung erzielte. Diese vorhandenen Strukturen, die ohnehin zu über 90 Prozent aus staatlichen Mitteln und Mitteln der Sozialversicherungen leben, haben durch die von Merkel ausgelöste Migrationskrise ein substantielles zusätzliches Betätigungsfeld und erhebliche Finanzzuflüsse erhalten. Für den Sektor sozialer Dienstleistungen war und ist die Migrationskrise ein regelrechtes Konjunkturprogramm, für das die Steuerzahler aufkommen.“