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Hans Peter Stauch: „Das Zauberwort heißt ‚repräsentativ‘…“

26.06.2018 | Pressemitteilung

Eine ausgewogene Ermittlung von Feinstaub- und NOx-Grenzwerten in allen europäischen Mitgliedsstaaten fordert der baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Hans Peter Stauch. „Viele Betroffene wundern sich schon seit geraumer Zeit, warum nur in fünf Ländern die Messwerte zu monieren sind. Weil sich daraus automatisch die Frage ableitet: Gibt es in den anderen Ländern schon so saubere Dieselfahrzeuge oder fahren sie dort schon vollelektrisch, dass kein Feinstaub und NOx gemessen werden muss? In meinen Augen ist das komplett unglaubwürdig und verlogen!“

NOx-Grenzwert von 40 μg/m3 Luft ist willkürlich aus der Luft gegriffen!

Das Grundproblem ist das Diktat der Europäischen Union über Maximalwerte für Feinstaub und NOx, die keiner medizinischen Bewertung standhalten, so der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion weiter. „Beispielsweise ist nach dem ‚Bundesgesundheitsblatt für Innenräume‘ an Arbeitsplätzen mit 950 μg/m³ Luft das 24-fache an NOx als ‚Maximale Arbeitsplatzkonzentration‘ erlaubt als auf der Straße. Dies entspricht bei 950 μg/m³ und 40 Stunden pro Woche einem durchschnittlichen Wert von 226 μg/m³ bei einer 24-stündigen Dauerbelastung. Der Grenzwert der EU für den öffentlichen Raum beträgt hingegen gerade einmal 40 μg/m3, ist also wortwörtlich ‚völlig aus der Luft gegriffen‘“, so Stauch. „Bereits im August vergangenen Jahres hatte Dr. S. Grüner im ‚Ärzteblatt‘ bezugnehmend auf eine groß angelegte Langzeitstudie durch das Health Effect Institute in Boston auf die Unsinnigkeit der Grenzwertfestlegungen verwiesen. Demnach waren Auswirkungen durch Inhalation von Dieselabgasen eines Euro-5-Motors mit Partikelfilter auf die Lungen von Ratten nicht einmal nachweisbar, während leichte Reizungen der Atemwege erst bei 8000 μg/m3 Luft auftraten – also dem 200-fachen unseres Grenzwertes. Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg/m3, die den Emissionen eines Euro-5-Dieselmotors entsprechen, hätten demnach keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst. Worauf dann dieser Grenzwert von 40 μg/m3 beruhen soll, lässt sich logisch in keiner Weise erschließen!“

Feinstaubwerte ebenfalls nicht rational zu erklären

Dasselbe gelte auch für den Grenzwert für Feinstaub, erläutert Hans Peter Stauch. „Nach Einschätzung von Prof. Dr. med. Dieter Köhler und damit einer Größe unter den deutschen Pneumologen seien ‚die Werte nicht rational zu erklären‘, wie ein Beitrag in den ‚Stuttgarter Nachrichten‘ vom 25. Februar 2018 zweifelsfrei vermittelt. Ein Grund mehr, die willkürlichen EU-Grenzwerte anzuzweifeln beziehungsweise vehement zurückzuweisen, wie dies bereits von der AfD im Bundestag initiiert wurde.“ Unter diesem Blickwinkel werden mittlerweile auch zahlreiche Stadträte in betroffenen Kommunen wie Reutlingen aktiv, um repräsentative Werte zu bekommen, die weit von den an besonders neuralgischen Punkten gemessenen Spitzenwerten abweichen.*1 „Bleibt nur zu hoffen, dass das Regierungspräsidium Tübingen diesem Ansinnen dann auch stattgibt“, so Stauch. „Leider scheint die Verwaltung in Stuttgart bezüglich der Erlangung wirklich repräsentativer Durchschnittswerte durch die Verlegung von Messstationen innerhalb der erlaubten EU-Richtlinie – und damit weg von neuralgischen Punkten mit Höchstmessungen – völlig resistent zu sein. Ungeachtet diesbezüglicher Anträge der AfD-Landtagsfraktion im Verkehrsausschuss wird beharrlich der vermeintlich „richtige‘ Standort der Messstellen behauptet und fast schon selbstgeißelnd verteidigt. Und das alles auf dem Rücken der Bürger!“

*1 Stadt Reutlingen laut Pressemeldung Reutlinger Nachrichten vom 19. Juni 2018.

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