Die willkürliche Festlegung von Stickoxid-Grenzwerten im öffentlichen Raum durch den Gesetzgeber kritisiert Bernd Gögel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, angesichts der Hysterie um die vermeintlich gesundheitsschädliche Dieseltechnologie, die derzeit lawinenartig alle politischen Ebenen der Bundesrepublik überrollt. „Der Stickoxid-Grenzwert von 40 µg/m³ Luft ist eine politisch inspirierte Mogelpackung, die jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt und ausschließlich dazu dienen soll, dem Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie den Boden zu bereiten, ohne dass eine adäquate Ersatztechnologie auch nur in Ansätzen vorhanden ist!“, so Gögel. „Die Festlegung eines derart niedrigen Grenzwertes macht schon deshalb keinen Sinn, weil Erkrankungen durch Stickoxide – die ja ohnehin in der Atemluft enthalten sind – bislang überhaupt noch nicht nachgewiesen werden konnten und wohl auch nie werden.“
„Technische Regel für Gefahrstoffe TSG-900“ erlaubt 24-fachen NOx-Grenzwert
Dies belegt mit aller Deutlichkeit die seit Jahrzehnten bewährte und von Arbeitsmedizinern festgelegte „Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 900“(1), die einen Arbeitsplatzgrenzwert für NOx in Höhe von 950 µg/m³ Luft für jeweils acht Stunden Arbeitszeit pro Tag erlaubt und damit einen mehr als 24-fachen Grenzwert, als für den Straßenverkehr für angemessen erachtet wird. „Dieser enorm hohe Grenzwert von 0,95 mg/m³ respektive 950 µg/m³ Atemluft würde auf 24 Stunden heruntergerechnet immer noch eine NOx-Belastung von über 225 µg/m³ Atemluft nach sich ziehen. Entweder ist der Grenzwert für den öffentlichen Raum völliger Unsinn, wovon ich fest ausgehe, oder aber der Gesetzgeber spielt seit Jahrzehnten bewusst mit der Gesundheit von Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplätzen – und das wäre ein noch größerer Skandal als die völlig aus der Luft gegriffene Grenzwertfestlegung!“ Weil es absolut nicht nachvollziehbar ist, warum ein Mensch am Arbeitsplatz einer enorm hohen NOx-Belastung ausgesetzt sein darf und im Straßenverkehr nicht, fordert die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg eine Angleichung des Stickoxid-Grenzwerts im öffentlichen Raum an die Vorgaben der TSG-900 und daraus resultierend die Aufhebung aller Fahrverbote, die auf diesen Grenzwerten basieren.
Keine Verbote und kein Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie
Die AfD sieht in der Debatte um Stickoxide in der Atemluft im öffentlichen Raum vielmehr einen ersten Schritt zur Erzwingung des Todes von Verbrennungsmotoren, den sich alle anderen Parteien offensichtlich auf die Fahnen geschrieben haben. „Die Festlegung einer Jahreszahl zum Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie ist ebenso irrsinnig wie Fahrverbote oder die Verteufelung der Automobilindustrie, die seit Jahrzehnten alles Menschenmögliche unternommen hat, ihre Kraftfahrzeuge nicht nur sicherer, sondern vor allem umweltschonender zu machen“, erläutert Bernd Gögel. „Jetzt einen Ausstieg forcieren zu wollen, ohne dass eine angemessene Ersatztechnologie mit der dazu gehörenden Infrastruktur vorhanden wäre, halte ich für grob fahrlässig. Das betrifft nicht nur die miserable Öko-Bilanz von Elektroautos und die enorme Umweltbelastung bei der Herstellung der Autobatterien, sondern vor allem die Frage, wo die zusätzliche Elektroenergie herkommen soll, um die Elektromobilität zu gewährleisten.“
Verfügbarkeit zusätzlicher Elektroenergie für E-Autos nicht zu gewährleisten
Weil die meisten Elektrofahrzeuge tagsüber genutzt und nachts aufgeladen werden, steht Sonnenenergie dafür nicht zur Verfügung. Windenergie ist zu saison- und wetterabhängig und daher zu unsicher, durch den Atomausstieg steht kein nuklearer Strom mehr zur Verfügung, so dass letztlich vorrangig eine zusätzliche Stromerzeugung durch Kohlekraftwerke in Frage käme – die nun wiederum ebenfalls eine grenzwertige Ökobilanz aufweist und dazu führen würden, die CO2-Ziele des von der Bundesregierung wider besseres Wissen ratifizierten Pariser Klimaschutzabkommens massiv zu überschreiten. „Das alles ist Teufel mit Beelzebub ausgetrieben“, umreißt Gögel die Gesamtproblematik mit wenigen Worten.
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(1) TRGS 900 Technische Regel für Gefahrstoffe. Ausgabe: Januar 2006 BArBl. Heft 1/2006, Seite 42