Manipulative Prüfungsfragen an Berufsschulen in Baden-Württemberg

06.12.2018
An Berufsschulen in Baden-Württemberg erfolgt eine massive Manipulation von Schülern im Rahmen von Prüfungsfragen gegen die AfD. Der Fragenkatalog der theoretischen Gesellenabschlussprüfung der Berufsschulen für Maler und Lackierer im Fach […]

An Berufsschulen in Baden-Württemberg erfolgt eine massive Manipulation von Schülern im Rahmen von Prüfungsfragen gegen die AfD.

Der Fragenkatalog der theoretischen Gesellenabschlussprüfung der Berufsschulen für Maler und Lackierer im Fach Gemeinschaftskunde enthielt im Sommer 2017 verschiedene Fragenkomplexe. Unter dem Komplex „Demokratie in Deutschland“ wurde Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes zur Verfügung gestellt. Der darin enthaltene Absatz lautete:

(2) „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der BRD zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Darauf bezogen sollte aus einem Artikel des „Handelsblatts“ herausgearbeitet werden, „welche Beschlüsse der AfD verfassungswidrig sein könnten“. Dieser Artikel selbst legt eine Verfassungswidrigkeit von Beschlüssen der AfD zum Islam nahe. Eine weitere Frage verlangte nach Kenntnis der Fragesteller nach möglichen Ursachen für die großen Zugewinne der AfD bei den Landtagwahlen.

Die AfD fordert umgehend ein Ende dieser skandalösen Manipulationskampagne!

Denn bereits die Prüfungsfragen sind aufgrund ihrer eindeutigen Einflussnahme gegen die AfD weder verfassungskonform noch gesetzeskonform und pädagogisch mehr als fraglich. Eine objektive Bewertung erscheint der Alternative für Deutschland angesichts der manipulativen Fragestellung nicht gegeben. Zumal: Gegen keine andere Partei wird mit derartigen Bandagen gekämpft.

Höchst bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Kultusministerin, Frau Eisenmann (CDU), auf die Anfrage der AfD zum Thema (Drucksache 16/2249). Frau Eisenmann sieht hier keinerlei Verletzung des Neutralitätsgebots. Im Gegenteil: Sie erachtet die Manipulationskampagne in Punkto „verfassungsrechtliche Grenzen“ gegen die AfD als unbedenklich und begründet dies auch noch mit der „Erziehung zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern“.

Interessante Vorstellung: Manipulation gegen eine demokratisch gewählte Partei als Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein.

Wie es Ministerin Eisenmann wohl schmecken würde, wenn man auf eben diese „freiheitliche“ Weise die CDU auf ´s Korn nehmen würde.

Fangen wir doch einfach mit Merkels eigenemächtiger Grenzöffnung im Jahr 2015 an, die bis heute andauert oder mit den Petitionen gegen den Migrationspakt, die der Petitionsausschuss des  deutschen Bundestages nicht veröffentlichte. Das wäre doch ein durchaus angemessenes Prüfungsthema zum Komplex „Verfassungskonformität“ und „freie Bürger“.

Ist es doch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW höchstpersönlich, das für die Erstellung von gewerkeübergreifenden Prüfungsfragen für die öffentlichen Berufsschulen in allgemeinbildenden Fächern zuständig ist.

Wir dürfen gespannt sein.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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