Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion Daniel Lindenschmid MdL erklärt den Wahlvorschlag der anderen Fraktionen für das Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für unzulässig und kündigte eine Anfechtung derselben an:
„Mit dieser Wahl werden ein verfassungsrechtliches Statusrecht und insbesondere Minderheitenrechte verletzt! Bei der Wahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs hat in diesem Fall eindeutig die AfD-Fraktion das Vorschlagsrecht und nicht die anderen Fraktionen. Der Wahlvorschlag der anderen Fraktionen ist daher rechtlich nicht haltbar und die Personalentscheidung durch diese Wahl aus Gründen der Gleichbehandlung der Fraktionen unzulässig. Wir werden daher die Wahl und die damit verbundene fehlerhafte Richterbesetzung des Verfassungsgerichtshofs anfechten!“