„Während die DLRG von ‚unserer Demokratie‘ schwadroniert, handelt sie selbst zutiefst undemokratisch: Niemand darf wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden – das schreibt unser Grundgesetz in Artikel 3 klar fest.“ Mit diesen Worten reagiert AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL auf die jetzt bekannt gewordene Satzungsänderung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Landesverband Württemberg.
“Das ist ein Relikt aus dunkleren Zeiten: Politische Gesinnungsprüfungen für ehrenamtliche Lebensretter! AfD-Mitglieder dürfen künftig Ertrinkende nicht mehr retten? Absurd! Die DLRG verletzt ihre eigene Neutralitätspflicht als gemeinnützige Organisation und spaltet die Gesellschaft. Solche Vereine, die Steuergelder kassieren, müssen parteipolitisch neutral bleiben – sonst droht der Verlust der Gemeinnützigkeit. Ich fordere den sofortigen Stopp aller staatlichen Zuschüsse, solange die diskriminierende Satzung gilt. Die Bürger von Baden-Württemberg erwarten von ihren Rettern Neutralität und Mut im Einsatz – nicht ideologische Hetze gegen eine Oppositionspartei, die in Umfragen Rekordwerte feiert. Die DLRG sollte sich um Ertrinkende kümmern, nicht um Parteibücher!“


