„Wer den Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst von vagen ‚Zweifeln‘ an einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abhängig macht, ersetzt die verfassungsrechtlichen Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung durch ein politisches Haltungsexamen“ Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL in der Debatte zum SPD-Vorschlag zur Änderung des „Gesetzes über die juristischen Prüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst“. „Was die SPD hier vorlegt, ist eine Gesinnungsprüfung durch die Hintertür. Bislang darf die Aufnahme nur abgelehnt werden, wenn ein Bewerber wegen schwerer Straftaten als ‚unwürdig‘ für das Richteramt gilt. Künftig sollen schon bloße Verdachtsmomente zur ‚Verfassungstreue‘ genügen. Das ist ein massiver Eingriff in die freie Ausbildungs- und Berufswahl und öffnet Willkür Tür und Tor.“
Gemeint sind offenkundig nicht echte Verfassungsfeinde, sondern politisch unliebsame Bewerber – etwa solche mit Nähe zur AfD, kritisiert Klos. „Der Vorstoß fügt sich in eine gefährliche Entwicklung ein: Überall werden heute ‚Haltung‘ und Distanzierungsrituale eingefordert. Jetzt soll diese Haltungspflicht auch noch im Juristenausbildungsgesetz verankert werden. Statt unabhängiger Juristen, die das Recht anwenden, wie es gilt, will die SPD Gesinnungsjuristen, die der Regierungsmeinung folgen. Das werden wir nicht hinnehmen und jeden Schritt hin zu Radikalenerlass-Mentalität und Gesinnungsjustiz politisch und notfalls verfassungsrechtlich bekämpfen.“


