Pressemitteilung
Stuttgart, 28.01.2026
„Die Geschäftsordnung soll Abläufe regeln und Minderheitenrechte schützen – nicht als politisches Kampfinstrument gegen die Opposition missbraucht werden.“ Das sagte der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL in der Plenardebatte zur geplanten Änderung der Geschäftsordnung des Landtags. „Was die Altparteien hier vorlegen, ist ein massiver Eingriff in die Grundprinzipien des Parlamentarismus, ein Angriff auf den Wählerwillen und der Versuch, die Öffentlichkeitsarbeit der AfD zu kontrollieren. Seit wann aber ist es Aufgabe der Geschäftsordnung, zu bestimmen, wie eine Oppositionsfraktion parlamentarische Ereignisse darstellen darf? Sie wollen eine Zensurbehörde im Präsidium schaffen, die entscheidet, welche Inhalte ‚authentisch‘ sind – das ist mit einem freien Mandat unvereinbar.“
Aus Sicht der AfD-Fraktion verstößt der Antrag gegen die Landesverfassung, erklärt Klos. „Artikel 37 garantiert Indemnität, Immunität und das nur dem Gewissen verpflichtete Mandat. Genau diese Schutzrechte sollen jetzt über die Hintertür ausgehöhlt werden. Die Mehrheit will außerparlamentarische Tätigkeiten von Abgeordneten willkürlich überwachen – dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Wir werden uns juristisch gegen diesen Angriff auf zentrale Abgeordnetenrechte wehren, notfalls auch in Karlsruhe. Wer kritische Opposition durch Geschäftsordnungs-Tricks ausschalten will, handelt nicht ‚demokratisch‘, sondern aus Angst vor der eigenen Wählerschelte.“


