Pressemitteilung – Stuttgart, den 13.10.2016
Die heutige Debatte zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion gegen die Vollverschleierung im öffentlichen Raum zeigte erneut, dass es allen im Parlament vertretenen Parteien nicht um die Sache geht, sondern darum, die stärkste, aber ungeliebte Oppositionspartei im Landtag bewusst lächerlich zu machen. Daher ist auch in diesem Fall der Begriff Kartellparteien angebracht. Zwischenfragen wurden, außer von der FDP, nicht zugelassen, „ein bezeichnendes Verhalten“, meint Dr. Heinrich Fiechtner.
Grüne mache sich über den Gesetzentwurf lustig
Vorrangig die Grünen versuchten, den Gesetzentwurf der Lächerlichkeit preiszugeben und beschädigten damit die eigene Glaubwürdigkeit. „Wer es als sinnlos ansieht, dass die freie und gleichrangige Begegnung, die Teil unserer historisch gewachsenen Sitten ist und zu den elementaren Bestandteilen unserer Gesellschaft gehört, katapultiert sich selbst ins Aus“, kritisiert Dr. Christina Baum, die den Gesetzesantrag in ihrer Rede vehement verteidigt hat.
CDU erzählt von „Zinnober im Parlament“
Die CDU gibt zwar vor, die Gesichtsverschleierung abzulehnen. „Gleichzeitig behauptet sie, dass mit dem Gesetzentwurf die Grund- und Menschenrechte mit Füßen getreten würden und bezeichnet unseren Antrag als „Zinnober im Parlament“, wundert sich Emil Sänze. „Ein vollständig bedecktes Gesicht ist nicht notwendig, um den muslimischen Glauben auszuüben. Daher wird auch das Grundrecht der Religionsfreiheit bei einem öffentlichen Verbot der Vollverschleierung nicht berührt.“
SPD achtet Religionsfreiheit, aber negiert die offene Begegnung
Die SPD macht sich einerseits Sorgen um die Religionsfreiheit, scheint aber zu akzeptieren, dass mit der Vollverschleierung ein elementarer Grundwert unserer freien und offenen Gesellschaft abgelehnt wird, weil sich alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, gleichrangig im öffentlichen Raum begegnen. „Das Argument des SPD-Redners, ihm sei noch keine Burkafrau begegnet, gehört zu den dümmsten Argumenten überhaupt“, konstatiert Sänze. „Wer Tatsachen negiert, weil er sie noch nicht persönlich gesehen hat, sollte besser zu Hause bleiben.“"Die freie und gleichrangige Begegnung ist Teil unserer historisch gewachsenen Sitten und unserer Sittlichkeit. Sie gehören zu den elementaren Bestandteilen einer Gesellschaft und sind entscheidend für deren inneren Zusammenhalt. Durch das demonstrative Ablehnen dieser zentralen Bausteine wird der gesellschaftliche Zusammenhalt auf Dauer unterminiert.""Das öffentliche Bekennen zu einer Religion wird nicht untersagt. Lediglich ein kleiner Teilbereich der Religionsausübung, nämlich das Befolgen von subjektiv für verbindlich gehaltenen Bekleidungsvorschriften, ist geringfügig betroffen, weil es einer freien und gleichrangigen Begegnung aller Menschen im öffentlichen Raum eine Absage erteilt."
Doppelzüngige FDP will eigenen Antrag einbringen
Die FDP widerspricht dem AfD-Antrag, redet aber gleichwohl von einem „katastrophalen Kleidungsstück“, das „gegen sämtliche Konventionen steht und ein „schreckliches Geschlechterbild vermittelt“. Gleichzeitig will die FDP einen eigenen Entwurf zum Thema einbringen.“ Mehr Doppelzüngigkeit geht kaum“, meint Fraktionschef Jörg Meuthen.
Integrationsminister glaubt an gesellschaftliche Teilhabe mit Vollverschleierung
„Integrationsminister Lucha blamiert sich mit Phrasendrescherei, – „wir müssen alle mitnehmen“ – so gut er kann“, resümiert Meuthen. „Wer für vollverschleierte Frauen gleichberechtigte Teilhabe fordert , Integration statt Isolation und die Selbstbestimmungsrechte von Frauen stärken will, der hat nicht begriffen, das genau der Schleier vor dem Gesicht, diesen Wünschen entgegensteht.“
Dass die Grünen, sonst als Verbotspartei bestens bekannt, bei der Verschleierung eine ungeahnte Offenheit und Toleranz an den Tag legen, verwundert. „Es ist ein Schlag ins Gesicht jeder Frau, dass Männer wie Frauen des Parlaments die Vollverschleierung verteidigen und Frauenrechte verraten“, meint Christina Baum.