Kein grundsätzliches Kopftuchverbot im Gerichtssaal – Fauler Kompromiss von Grün-Schwarz

10.12.2016
Pressemitteilung – Stuttgart, den 09.12.2016 Kopftücher und andere religiös besetzte Kleidungsstücke sollen künftig für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte tabu sein, so will es die grün-schwarze Koalition beschließen. „Was sich auf den […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Pressemitteilung – Stuttgart, den 09.12.2016

Kopftücher und andere religiös besetzte Kleidungsstücke sollen künftig für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte tabu sein, so will es die grün-schwarze Koalition beschließen. „Was sich auf den ersten Blick gut anhört und auch ganz auf unserer Linie liegt, erweist sich bei näherem Hinsehen als fauler Kompromiss“, erklärt Dr. Christina Baum. Schöffen und Justizmitarbeitern soll es hingegen erlaubt sein, mit religiösen Symbolen im Gerichtsaal zu erscheinen.

CDU verbiegt sich, um den Grünen zu Willen zu sein

Die CDU agiert nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach‘ mich nicht nass“, kritisiert Baum. „An diesem Vorgehen zeigt sich, wie sehr die CDU, die ein striktes Neutralitätsgebot für alle Personen durchsetzen wollte, von ihrem Seniorpartner den Grünen dominiert wird“, so der Vorwurf von Baum. „Es wird nicht das letzte Mal sein, dass sich die CDU in dieser ungleichen Partnerschaft jämmerlich verbiegen muss, um den Grünen zu Willen zu sein.“„CDU und Grüne erschüttern nachhaltig das Vertrauen in die Justiz, ebenso wie eine vernünftige Politik, wenn sie diesen faulen Kompromiss tatsächlich durchsetzen werden“, resümiert Baum.

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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