Doppelmoral der Krankenkassen: Sparzwang gilt nicht für eigene Vorstandsgehälter und kostspielige Werbung

02.02.2017
Stuttgart, den 2. Februar 2017  Der SWR berichtete am 5. Dezember 2016, dass Hausärzte angehalten werden, möglichst keine Rezepte mehr für Naturheilverfahren auszustellen, da sie diese sonst selbst tragen müssten. […]

AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg

Stuttgart, den 2. Februar 2017  Der SWR berichtete am 5. Dezember 2016, dass Hausärzte angehalten werden, möglichst keine Rezepte mehr für Naturheilverfahren auszustellen, da sie diese sonst selbst tragen müssten. Darüber würden alle Kunden in Arztpraxen von Baden-Württemberg mit Aushängen informiert werden. Somit schränken viele Kassen ihre Leistungen ein, obwohl sie genau mit diesen Angeboten zuvor warben. Der AfD-Abgeordnete Stefan Herre stellte zu diesem Thema eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/1182).

„Ressourcen werden verbrannt“

Ärzte, die mehr Behandlungen und Medikamente verschreiben und „ihre Richtgrößenvolumen überschreiten“, müssen selbst dafür aufkommen. Dies solle dafür sorgen, dass Ärzte wirtschaftlich arbeiten, schreibt die Landesregierung.  „Ich bin klar der Meinung, dass hier Ressourcen zu Lasten der Versicherten verbrannt werden“, erklärt AfD-Abgeordneter Herre. Für notwendige Behandlungen fehle häufig das Geld. Sehr oft bekommt Herre die lapidare Antwort,  dass der Landesregierung  darüber keine Erkenntnisse vorlägen.

Geld für kostspielige Werbung eingesetzt

Die Werbeausgaben gesetzlicher Krankenkassen betrugen 14,5 Mio. Euro im Jahr 2015. „Diese Gelder“, so Herre, „kann man sinnvoller verwenden. Und zwar für die Versicherten, die diese Gelder eingezahlt haben.“  Stattdessen werden im Fernsehen – wie bei Wintersportveranstaltungen – geworben, ja sogar einzelne Sportler gesponsert.  „Die  Verpflichtung zum ‚Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit‘ bedeutet, dass Vergütungen ‚in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, der Größe und Bedeutung der Krankenkasse‘ zu stehen haben“, argumentiert Herre.

Krankenkassenvorstand verdient mehr als Kanzlerin

„Mit dieser Begründung werden Vorstandsgehälter von bis zu 336 000 Euro pro Jahr gerechtfertigt“, empört sich der AfD-Abgeordnete. Der Grundsatz zur Sparsamkeit, betont Herre, werde hier ad absurdum geführt. Damit disqualifiziert sich die Regierung selbst. „Es ist vollkommen unverständlich, dass ein Krankenkassenvorstand mehr verdient als ein Minister der Regierung oder gar die Bundeskanzlerin (ca. 225 840 Euro/Jahr).  Ich wünsche mir in der Zukunft mehr Transparenz, denn sonst sind vor allem die Versicherten die Verlierer.“

Ihr Ansprechpartner:

Josef Walter

Pressesprecher

E-Mail: presse@afd.landtag-bw.de
Telefon: 0711 – 2063-5000

AfD-Fraktion Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

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