Ein elementarer Grundsatz unseres Rechtsstaates ist das Rückwirkungsverbot. Rechtsnormen dürfen keine rückwirkende Wirkung entfalten. Nun hat das Kabinett genau das getan. Viele Deutsche haben bereits vor Monaten als Frühbucher ihren Oster-, Pfingst- oder Sommerurlaub gebucht. Viele dieser Buchungen wurden und werden nun seitens der Veranstalter aufgrund des Wuhan-Virus' storniert. Laut den Vertragsbedingungen und geltender Gesetze sind die Kosten für annullierte Reisen und Flüge binnen 14 Tagen an den Kunden zurückzuzahlen. Nun versucht die Bundesregierung, deutsche Reisekunden nachträglich und einseitig zu benachteiligen.

Statt den Kunden das Geld zurückzuzahlen, hat die Branche durch heimliche Lobbyarbeit erreicht, dass nur Gutscheine ausgeteilt werden. Eine Erstattung kommt frühestens 2022 in Betracht. Wie wir bereits bei der Thomas-Cook-Pleite erfahren haben, sind diese Gutscheine im Falle der Insolvenz komplett wertlos, da die Bundesregierung es versäumt hat, die Veranstalter zu ausreichenden Insolvenzversicherungen zu verpflichten. Daraus hat Frau Merkel mal wieder nichts gelernt. Stattdessen werden die Kunden, welche die Rückzahlung dringend brauchen könnten, rückwirkend entrechtet. Die Bundeskanzlerin zwingt die Frühbucher auf diese Weise dazu, den Reiseanbietern zinslose Kredite mit hohem Ausfallrisiko zu gewähren. Die Reiseveranstalter werden es künftig schwer haben, noch Frühbucher zu finden, wenn ungewiss ist, ob man seine Anzahlung bei nicht durchgeführten Reisen je zurückbekommt. Durch diesen eklatanten Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und geltende Gesetze verspielt die Regierung das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat!

Ihr Rainer Balzer, MdL

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/im-sogenannten-corona-kabinett-der-bundesregierung-wurde-heute-folgender-beschluss-fuer-eine-gutscheinloesung-bei-pauschalreisen-flugtickets-und-freizeitveranstaltungen-gefasst–1738744