Der rechtspolitische Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat die Außerkraftsetzung der Maskenpflicht in Heidelberg durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe als Sieg des Rechtsstaats gewürdigt. „Nach Ansicht der Richter lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass die örtliche Allgemeinverfügung über die bereits in der Landes-Corona-Verordnung geregelte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerbereichen hinaus erforderlich sei. Denn es sei sichergestellt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Umso mehr irritiert mich, dass im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt von Tuttlingen ab sofort eine generelle Maskenpflicht besteht.“

Für Klos ist dieser juristische Flickenteppich eine rechtsstaatliche Zumutung. „Es wurde uns schon eingeredet, dass das Virus in Berlin ein anderes sei als in Sachsen oder in Bayern. Und jetzt soll es in zwei Städten desselben Bundeslands zu unterschiedlichen Regelungen führen. Das ist ein Unding. Zumal letzte Woche selbst der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, der Ansicht war, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für die Wirksamkeit von Alltagsmasken gäbe, und von einem ‚Vermummungsgebot‘ sprach. Ich habe habe in Tuttlingen Widerspruch eingelegt und OB Michael Beck aufgefordert, die Maskenpflicht sofort zurückzunehmen, sonst droht auch ihm eine juristische Blamage.“