„Die Altparteien haben ihre Arbeit beim vorliegenden Gesetzesentwurf offenbar nicht gemacht.“ Mit diesen Worten begann der Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos MdL seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. „Sie haben das zulässige Glücksspiel unter anderem auf Internetanbieter ausgedehnt. Um zu verhindern, dass alle süchtigen, gefährdeten und nicht so charakterfesten und disziplinierten Personen innerhalb kürzester Zeit zum Sozialfall werden, haben sie ein monatliches Limit eingeführt. Erstaunlicherweise haben sie sogar daran gedacht, dass man verhindern muss, dass ein Süchtiger zuerst beim Anbieter A am Montag den Gesamtbetrag verspielt und dann einfach am Dienstag beim Anbieter B den gleichen Betrag verliert.“
Das Land Hessen hat aber wie im Vertrag vorgesehen „die technische und personelle Infrastruktur und Organisationsstruktur geschaffen, die für die Erfüllung dieser Aufgabe nötig ist“, weiß Klos. „Und genau das hat unseren grünen Ministerpräsidenten völlig überrascht. Er hat nicht damit gerechnet und bei einem Berufspolitiker wundert das auch niemanden, dass eine Institution auch funktioniert und arbeitet. Und hier schließt sich auch der Kreis, warum absolut niemand von den Arroganz-Fraktionen hier diesen Fehler kritisieren konnte, weil die Unterschriften aller Ministerpräsidenten auf dem Staatsvertrag stehen und somit das Totalversagen des Überheblichkeitskartells offensichtlich geworden wäre. Die Altparteien sollten es niemals wieder wagen, eine parlamentarische Initiative der AfD als ‚handwerklich schlecht gemacht‘ abzuqualifizieren. Bei der hier vorliegenden Initiative haben sie mehr als geschludert.“

