„Uns empört, dass das Ergebnis der Anhörung von der Landesregierung komplett verworfen worden ist.“ Mit diesen Worten begann der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Anton Baron MdL seinen Debattenbeitrag zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetzes heute im Landtag. „Das kann zweierlei bedeuten: die Landesregierung unterstellt den Staatsanwälten und Richtern Unkenntnis, oder sie pfeift auf sie. Wir neigen dazu, letzteres anzunehmen. Die Macht über Beurteilungen bedeutet die Macht über die Richterschaft und die Staatsanwaltschaft an sich. Nach unserer Überzeugung hat die Landesregierung hier die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung schamlos benutzt, um die Willfährigkeit der Betroffenen weiter zu erhöhen. Wer befördert werden will, muss parieren. Diese haben das erkannt und das Vorhaben in der Anhörung förmlich zerrissen.“
Dass dennoch praktisch nichts verändert wurde, ist ein schlechtes Zeichen und ein schlechter Tag für die formelle Unabhängigkeit von Justiz und Staatsanwaltschaft, bilanziert Baron. „Die Kompromissunwilligkeit der Landesregierung für eine gerechte Interessenabwägung ist empörend. Um befördert zu werden, werden Linientreue und Gehorsam wichtiger denn je. Diese beiden Stützen unseres Rechtsstaats hätten es verdient, dass ihre Angelegenheiten auf Ebene des Gesetzgebungsverfahrens in aller Öffentlichkeit geregelt werden statt in den Hinterzimmern des Verordnungsgebers. In den Hinterzimmern des Verordnungsgebers erblicken dann nämlich allzu leicht solche Kungelrunden das Licht der Welt, wie sie der Untersuchungsausschuss im Moment im Polizeibereich zu beleuchten hat. Warum sich die Landesregierung erneut auf dieses Glatteis begibt, ist unverständlich.“

